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Suchergebnis Urteilssuche (421 - 430 von 538)

  1. 67 S 18/16 - Originäre Gewährung einer Räumungsfrist in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens
    Leitsatz: Ist der Mieter von Wohnraum erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden, ist das Berufungsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO nicht nur in dem Berufungsurteil oder einem die Berufung des Mieters zurückweisenden Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO befugt, sondern auch in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens.
    LG Berlin
    09.02.2016
  2. 63 S 177/15 - Erhöhte Geräuschimmissionen durch Baulärm vom Nachbargrundstück
    Leitsatz: Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, begründen, sofern anders lautende Beschaffenheitsvereinbarungen fehlen, grundsätzlich keinen gem. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel, wenn der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    09.02.2016
  3. 63 S 216/14 - Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen für unrenovierte Wohnung ohne angemessenen Ausgleich
    Leitsatz: 1. Vereinbaren die Mietparteien, dass der Mieter Instandsetzungen und Renovierungen bei Vertragsbeginn vornimmt, folgt daraus deren Erforderlichkeit.2. Eine Ausgleichszahlung von 200 DM ist kein angemessener Ausgleich für die Überbürdung von Schönheitsreparaturen bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung; zur Ausgleichsgewährung durch Mietnachlass. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    09.02.2016
  4. 67 S 217/15 - Negative bauliche Veränderungen nach Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Den Einbau einer zentral geregelten Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung braucht der Mieter nicht zu dulden, wenn die Decken um etwa 20 cm abgehängt werden müssen und das Gepräge der Wohnung als Altbauwohnung dadurch negativ verändert würde. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.02.2016
  5. 53 S 69/15 - Ersatzlose Fällung eines Baumes als bauliche Veränderung
    Leitsatz: 1. Die Fällung einer alten Roteiche, welche die Gartenanlage mitbestimmend prägt, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Bruchsicherheit noch für mehrere Jahre gewährleistet ist.2. Das Fällen eines Baumes ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung/Instandsetzung ansatzweise nur dann gerechtfertigt, wenn von dem Baum eine Gefahr ausgeht und weniger einschneidende Gefahrenabwehrmaßnahmen als die Fällung nicht gegeben sind. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    02.02.2016
  6. 1 S 12786/15 - Bereicherungsausgleich bei eigenmächtiger Instandsetzung
    Leitsatz: Setzt die Gemeinschaft (bzw. der Verwalter für die Gemeinschaft) im irrigen Glauben, es handele sich um Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum gegen den Willen des Sondereigentümers instand, so kann sie hierfür grundsätzlich keinen Bereicherungsausgleich verlangen. Wegen der Besonderheiten des Wohnungseigentümerrechts kommt ein Bereicherungsausgleich hierfür nur in Betracht, wenn die Maßnahme wohnungseigentumsrechtlich vor allem mit Blick auf § 14 Nr. 1 WEG zwingend geboten war, um einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil der anderen Wohnungseigentümer zu verhindern (Anschluss an BGH-Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, GE 2016, 266 für die eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer). (Leitsatz der Redaktion)
    LG München I
    01.02.2016
  7. 36 BRH 37/15 - Rehabilitierung bei Strafzumessung aufgrund rechtsstaatswidriger Vorverurteilung
    Leitsatz: 1. Wurde ein DDR-Strafurteil bei der Festsetzung des Strafmaßes in einem nachfolgenden Strafurteil zu Lasten des Betroffenen berücksichtigt, und wurde das erste Strafurteil später für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben, ist auch das Strafmaß im zweiten Urteil insoweit rechtsstaatswidrig. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob das Gericht bei der Strafzumessung von § 44 DDR-StGB (Strafschärfung bei Rückfallstraftaten) Gebrauch gemacht hat.2. Beruht das Strafmaß auf einer rechtsstaatswidrigen Vorverurteilung, ist der zu rehabilitierende Anteil der Strafe in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 4 StrRehaG zu bestimmen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Cottbus
    27.01.2016
  8. 65 S 442/15 - Fristlose Kündigung nach Zahlungsverzug, besondere persönliche Belastung des Mieters unerheblich
    Leitsatz: 1. Auch eine außergewöhnliche persönliche und wirtschaftliche Belastung des Mieters hindert nicht den Eintritt des Verzugs.2. Werden die Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum eingestellt, ist eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt, auch wenn der Mieter sich um (teilweisen) Abbau der Rückstände bemüht hat. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    22.01.2016
  9. 63 T 3/16 - Streitwert für Feststellungsantrag auf Berechtigung zur Mietminderung
    Leitsatz: Für die Feststellung auf Berechtigung zur Mietminderung ist gem. § 9 ZPO der 42-fache Minderungsbetrag maßgeblich. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.01.2016
  10. 67 O 60/15 - Mietkostenzuschuss für Vorstandsvorsitzenden, Missbrauch der Vertretungsmacht bei Vergütungsvereinbarung
    Leitsatz: 1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht an eine zwischen ihrem Vorstandsvorsitzenden und ihrem zuständigen Vertretungsorgan getroffene Vereinbarung über einen nachträglichen „Mietkostenzuschuss" zugunsten des Vorstandsvorsitzenden gebunden, wenn das Vertretungsorgan seine Vertretungsmacht beim Abschluss der Vereinbarung offensichtlich missbraucht hat.2. Eine entsprechende Vereinbarung ist auch wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.3. Einem Rückzahlungsanspruch der Körperschaft des öffentlichen Rechts aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB stehen die Kondiktionssperren der §§ 814 Abs. 1 Alt. 1, 817 Satz 2 BGB insoweit nicht entgegen, da ihr weder das Verhalten noch die Kenntnis ihres evident rechtsmissbräuchlich handelnden Vertretungsorgans gemäß § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind.4. Der ohne Rechtsgrund bereicherte Vorstandsvorsitzende kann sich wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB nicht darauf berufen, dass die Verjährungsfrist für einen Kondiktionsanspruch der Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Vertretungsorgans in Gang gesetzt wurde. 5. Auch auf den Ablauf vertraglicher Ausschlussfristen kann sich der Vorstandsvorsitzende gegenüber Kondiktionsansprüchen der Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 242 BGB zumindest dann nicht berufen, wenn er seinen rechtsgrundlosen Leistungsempfang nicht rechtzeitig vor Fristablauf offengelegt hat.
    LG Berlin
    21.01.2016