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Urteil Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen für unrenovierte Wohnung ohne angemessenen Ausgleich
Schlagworte
Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen für unrenovierte Wohnung ohne angemessenen Ausgleich
Leitsätze
1. Vereinbaren die Mietparteien, dass der Mieter Instandsetzungen und Renovierungen bei Vertragsbeginn vornimmt, folgt daraus deren Erforderlichkeit.
2. Eine Ausgleichszahlung von 200 DM ist kein angemessener Ausgleich für die Überbürdung von Schönheitsreparaturen bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung; zur Ausgleichsgewährung durch Mietnachlass.
(Leitsätze der Redaktion)
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