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Urteil Erhöhte Geräuschimmissionen durch Baulärm vom Nachbargrundstück
Schlagworte
Erhöhte Geräuschimmissionen durch Baulärm vom Nachbargrundstück
Leitsatz
Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, begründen, sofern anders lautende Beschaffenheitsvereinbarungen fehlen, grundsätzlich keinen gem. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel, wenn der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss.
(Leitsatz der Redaktion)
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