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  1. V ZB 14/19 - Wert der Beschwer
    Leitsatz: 1. Der Zugang zu einer an sich gegebenen Berufungsinstanz kann dadurch unzumutbar erschwert werden, dass das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens bei der Bemessung der Beschwer überschritten hat. 2. Streitwert für die erste Instanz und Wert der Beschwer für die Berufung sind zu unterscheiden und müssen nicht notwendig übereinstimmen. 3. Will ein stark sehbehinderter Kläger von einer Verwalterin Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen ab Januar 2015 durch eine von ihm benannte Person erlangen, die der Schweigepflicht unterliegt, muss dargelegt werden, welche Kosten durch den Einsatz von Hilfspersonen zu erwarten sind. Eine weitere Benachteiligung oder Diskriminierung ist nicht schon deshalb ersichtlich, weil das AG die Einschränkung des Personenkreises nicht mit der Person des Klägers, sondern mit datenschutzrechtlichen Interessen der anderen Wohnungseigentümer begründet hat. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    07.05.2020
  2. V ZB 75/21 - Informationszettel über Wassersperrungen, geringfügiger Streitwert für Unterlassungsklage
    Leitsatz: 1. Nach Abweisung einer Klage des Eigentümers gegen das Wasserversorgungsunternehmen, keine Informationszettel über Wassersperrungen ohne vorherige Genehmigung am Haus anzubringen, übersteigt der Beschwerdewert 600 € nicht, sodass die Berufung unzulässig ist.2. Bei Abweisung einer Unterlassungsklage steht die Berechtigung zum Handeln nicht fest (hier: Betretensrecht für Mitarbeiter des Unternehmens).(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    07.07.2022
  3. V ZB 5/05 - Vorschuß für aussichtslose Zwangsverwaltung keine Vollstreckungskosten; notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Aufwendungen des Gläubigers, deren Zweck nicht darin besteht, die Befriedigung der titulierten Forderung zu erreichen, stellen keine von dem Schuldner zu erstattenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dar.
    BGH
    14.04.2005
  4. V ZB 177/15 - Notarielle Bescheinigung einer Vollmachtskette, auf Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft zurückgehende Vollmacht
    Leitsatz: a) Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, die auf die gesetzlichen Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person zurückgeht, kann dem Grundbuchamt durch eine notarielle Vollmachtsbescheinigung nur nachgewiesen werden, wenn der Notar sämtliche Einzelschritte der Vollmachtskette nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 BNotO bescheinigt. b) Die Bescheinigung einer Vollmachtskette kann in einem Vermerk zusammengefasst werden, in dem der Notar die von ihm geprüften Einzelschritte aufführt. Eine Kombination von notariellen Bescheinigungen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 BNotO ist zulässig.
    BGH
    22.09.2016
  5. V ZB 129/09 - Bevorrechtigte Zuordnung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung von Wohneigentum; Wohngeld; Ablösung von Forderungen; kein doppeltes Vorrecht im selben Verfahren
    Leitsatz: Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer Forderungen zu der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in voller Höhe in Anspruch genommen, steht ihr nach der Ablösung der Forderungen dieses Vorrecht in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nicht nochmals zu.
    BGH
    04.02.2010
  6. V ZR 165/14 - Kein Heimfallanspruch gegen Erwerber wegen Pflichtverletzungen des Rechtsvorgängers
    Leitsatz: ...1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107)....
    BGH
    06.11.2015
  7. V ZR 279/17 - Haftung des Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft
    Leitsatz: Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten des Verbands scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgung einer Verbindlichkeit des Verbands zustehen, und zwar auch dann, wenn die Tilgung eine Notgeschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 21 Abs. 2 WEG ist; dies gilt unabhängig davon, ob eine Befriedigung aus dem Gemeinschaftsvermögen zu erwarten ist oder nicht.
    BGH
    26.10.2018
  8. V ZR 112/18 - Überprüfung von Mehrheitsbeschlüssen über allgemeine Öffnungsklausel
    Leitsatz: ...vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ...
    BGH
    12.04.2019
  9. V ZR 330/17 - Zulässige Unterbringung Obdachloser in Teileigentum, Wohnnutzung, heimähnliche Unterbringung
    Leitsatz: Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist in der Regel nicht als eine zu Wohnzwecken dienende Nutzung, sondern als heimähnliche Unterbringung anzusehen, die grundsätzlich in Teileigentumseinheiten erfolgen kann. Hält sich eine Nutzung von Wohn- und Teileigentum im Rahmen der Zweckbestimmung, kann sich ihre Unzulässigkeit nicht aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben.
    BGH
    08.03.2019
  10. V ZR 263/21 - Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer obliegen nach der WEG-Reform der Gemeinschaft
    Leitsatz: ...Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17...
    BGH
    16.12.2022