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Urteil Informationszettel über Wassersperrungen, geringfügiger Streitwert für Unterlassungsklage
Schlagworte
Informationszettel über Wassersperrungen, geringfügiger Streitwert für Unterlassungsklage
Leitsätze
1. Nach Abweisung einer Klage des Eigentümers gegen das Wasserversorgungsunternehmen, keine Informationszettel über Wassersperrungen ohne vorherige Genehmigung am Haus anzubringen, übersteigt der Beschwerdewert 600 € nicht, sodass die Berufung unzulässig ist.
2. Bei Abweisung einer Unterlassungsklage steht die Berechtigung zum Handeln nicht fest (hier: Betretensrecht für Mitarbeiter des Unternehmens).
(Leitsätze der Redaktion)
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