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Urteil Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer obliegen nach der WEG-Reform der Gemeinschaft


Schlagworte

Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer obliegen nach der WEG-Reform der Gemeinschaft

Leitsatz

Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15).

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