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Urteil Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer obliegen nach der WEG-Reform der Gemeinschaft
Schlagworte
Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer obliegen nach der WEG-Reform der Gemeinschaft
Leitsatz
Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15).
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