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  1. 2a C 223/02 - Maßgeblich für Miet- und Baumängel Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses
    Leitsatz: 1. Ein Baumangel, der den Vermieter zur Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden verpflichtet, liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes nicht eingehalten wurden. 2. Der Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn ihm bei Vertragsabschluß der Mangel bekannt war.
    AG Spandau
    23.03.2004
  2. 2 C 225/13 - Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum; Maßgeblichkeit der erstmaligen Eintragung; Unerheblichkeit späterer Änderung; Eigenbedarfskündigung
    Urteil: ...Schimmel befallenen Mietwohnung. Der Wunsch...
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    26.03.2014
  3. 67 S 474/12 - Mietbefreiung wegen Mietmangels; Mitteilungspflicht des Vermieters nach Mängelbeseitigung; Feuchtigkeit; Schimmelpilz
    Der Fall: ...gegenüber Schimmel in der Wohnung. Ein vom...
    LG Berlin
    08.05.2013
  4. VIII ZR 310/03 - Nicht protokollierte Sachverständigenaussage als Verfahrensfehler
    Leitsatz: Läßt das Berufungsgericht in seinem Urteil die Revision zu, muß es die Aussage eines Sachverständigen im Protokoll feststellen, zumindest die Erläuterung des Sachverständigen in einem Aktenvermerk oder im Tatbestand des Urteils festhalten oder in den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich erkennen lassen. Ist das nicht der Fall, kann der Verfahrensfehler des Berufungsgerichts nicht geheilt werden und muß das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.05.2004
  5. 63 S 690/09 - Keine treuwidrige Räumungsklage bei ungeklärten Feuchtigkeitsschäden; unwirksame Kündigung als Abmahnung; erneute einmalige unpünktliche Mietzahlung als Kündigungsgrund
    Leitsatz: 1. Es ist nicht treuwidrig, wenn der Vermieter gegen den gekündigten Wohnungsmieter Räumungsklage erhebt, ohne zuvor im Wege einer Klage auf Zahlung der rückständigen Mieten die Berechtigung des Mieters zur Mietminderung geklärt zu haben. 2. Bereits eine einmalige verspätete Mietzahlung nach einer Abmahnung reicht für eine außerordentliche Kündigung. 3. In einer unwirksamen Kündigung liegt zugleich eine Abmahnung. (Nichtamtliche Leitsätze)
    LG Berlin
    22.10.2010
  6. 67 S 516/09 - Mieterhöhungsverlangen; Rechtsbedingung; Stichtag für Anwendung des Mietspiegels; Mietspiegel 2009; unzureichende Elektroinstallation; zusätzlicher Nutzraum; Erhöhung der Bruttomiete mit Nettomietspiegel
    Urteil: ...ersetze. Das Vorhandensein von Schimmel und...
    LG Berlin
    06.06.2011
  7. 420 C 6682/14 - Unzulässige Saldoklage, Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlungen nach Abrechnungsreife
    Der Fall: ...von bauseitig bedingtem Schimmel...
    AG Dortmund
    19.12.2014
  8. VIII ZR 336/04 - Übergangsregelung der Mietrechtsreform bei Zeitmietverträgen
    Der Fall: ..., weil die Wohnung naß und mit Schimmel...
    BGH
    19.09.2006
  9. 10 C 78/24 - Umfang der Pflicht zur besenreinen Rückgabe der Mietwohnung
    Der Fall: ...hätten Dreck und Schimmel aufgewiesen. Die...
    AG Rheine
    12.06.2025
  10. 5 C 93/16 - Ersetzung einer brüchigen Silikonverfugung, Kleinreparaturklausel
    Der Fall: ...Kalkablagerungen und Schimmel im unteren Bereich der...
    AG Mitte
    29.08.2017