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2a C 223/02 - Maßgeblich für Miet- und Baumängel Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung des HausesLeitsatz: 1. Ein Baumangel, der den Vermieter zur Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden verpflichtet, liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes nicht eingehalten wurden. 2. Der Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn ihm bei Vertragsabschluß der Mangel bekannt war.AG Spandau23.03.2004
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2 C 225/13 - Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum; Maßgeblichkeit der erstmaligen Eintragung; Unerheblichkeit späterer Änderung; EigenbedarfskündigungUrteil: ...Schimmel befallenen Mietwohnung. Der Wunsch...AG Tempelhof-Kreuzberg26.03.2014
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67 S 474/12 - Mietbefreiung wegen Mietmangels; Mitteilungspflicht des Vermieters nach Mängelbeseitigung; Feuchtigkeit; SchimmelpilzDer Fall: ...gegenüber Schimmel in der Wohnung. Ein vom...LG Berlin08.05.2013
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VIII ZR 310/03 - Nicht protokollierte Sachverständigenaussage als VerfahrensfehlerLeitsatz: Läßt das Berufungsgericht in seinem Urteil die Revision zu, muß es die Aussage eines Sachverständigen im Protokoll feststellen, zumindest die Erläuterung des Sachverständigen in einem Aktenvermerk oder im Tatbestand des Urteils festhalten oder in den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich erkennen lassen. Ist das nicht der Fall, kann der Verfahrensfehler des Berufungsgerichts nicht geheilt werden und muß das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH26.05.2004
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63 S 690/09 - Keine treuwidrige Räumungsklage bei ungeklärten Feuchtigkeitsschäden; unwirksame Kündigung als Abmahnung; erneute einmalige unpünktliche Mietzahlung als KündigungsgrundLeitsatz: 1. Es ist nicht treuwidrig, wenn der Vermieter gegen den gekündigten Wohnungsmieter Räumungsklage erhebt, ohne zuvor im Wege einer Klage auf Zahlung der rückständigen Mieten die Berechtigung des Mieters zur Mietminderung geklärt zu haben. 2. Bereits eine einmalige verspätete Mietzahlung nach einer Abmahnung reicht für eine außerordentliche Kündigung. 3. In einer unwirksamen Kündigung liegt zugleich eine Abmahnung. (Nichtamtliche Leitsätze)LG Berlin22.10.2010
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67 S 516/09 - Mieterhöhungsverlangen; Rechtsbedingung; Stichtag für Anwendung des Mietspiegels; Mietspiegel 2009; unzureichende Elektroinstallation; zusätzlicher Nutzraum; Erhöhung der Bruttomiete mit NettomietspiegelUrteil: ...ersetze. Das Vorhandensein von Schimmel und...LG Berlin06.06.2011
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420 C 6682/14 - Unzulässige Saldoklage, Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlungen nach AbrechnungsreifeDer Fall: ...von bauseitig bedingtem Schimmel...AG Dortmund19.12.2014
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VIII ZR 336/04 - Übergangsregelung der Mietrechtsreform bei ZeitmietverträgenDer Fall: ..., weil die Wohnung naß und mit Schimmel...BGH19.09.2006
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10 C 78/24 - Umfang der Pflicht zur besenreinen Rückgabe der MietwohnungDer Fall: ...hätten Dreck und Schimmel aufgewiesen. Die...AG Rheine12.06.2025
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5 C 93/16 - Ersetzung einer brüchigen Silikonverfugung, KleinreparaturklauselDer Fall: ...Kalkablagerungen und Schimmel im unteren Bereich der...AG Mitte29.08.2017
