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Suchergebnis Urteilssuche (481 - 487 von 487)

  1. 24 W 3851/93 - Wohnungseigentum; Sondernutzungsrecht; Gartenflächen; Beeteinfassungsmauern
    Leitsatz: Auch Sondernutzungsrechte an Gartenflächen geben einem Wohnungseigentümer nicht das Recht, eigenmächtig sichtbare kniehohe Beeteinfassungsmauern zu errichten, selbst wenn das Mauerwerk sich durch seine Gestaltung in den Gesamtcharakter der Wohnanlage einfügt.
    KG
    10.01.1994
  2. 64 S 269/93 - Schönheitsreparaturen; Pflicht des Mieters zur Renovierung nach fünf Jahren
    Leitsatz: 1. Der Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen umfaßt auch den Mietausfall während des gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens bis zur Besichtigung der Wohnung durch den Sachverständigen. 2. Der durch die Kombination von Formularklausel und Individualklausel hervorgerufene Summierungseffekt muß nicht zur Unwirksamkeit der Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt führen. Vielmehr ist bei trennbaren Klauseln diejenige über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen wirksam, während die darüber hinausgehende Überbürdung vorfristiger Schönheitsreparaturen unwirksam ist. 3. Das Setzen von Dübellöchern innerhalb des verkehrsüblichen Umfangs gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. 4. Der Mieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat, auch dann wieder zu entfernen, wenn dies mit Zustimmung des Vermieters geschehen ist. 5. Bei einer längeren Mietdauer als fünf Jahre ist von der Renovierungsbedürftigkeit der Mietsache auszugehen. 6. Der Mieter verliert seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn er trotz Kenntnis des Mangels längere Zeit den Mietzins vorbehaltlos zahlt. In diesen Fällen kann der Mieter auch nicht gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf die Ausführung der vertraglich übernommenen Schönheitsreparaturen einwenden, die Mietsache sei mangelhaft. 7. Zur ordnungsgemäßen Ausführung von Schönheitsreparaturen gehört die Entfernung der Tapeten.
    LG Berlin
    07.01.1994
  3. 3 C 552/93 - Kündigung, vertragswidriger Gebrauch, Gewerbenutzung, Bordellbetrieb
    Leitsatz: Richtet der Mieter von Gewerberäumen vertragswidrig einen Bordellbetrieb ein, kann eine fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.
    AG Mitte
    06.01.1994
  4. BVerwG 7 B 99.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; willkürliche Enteignung; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; vorgeschobene Enteignung
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG erfaßt nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch die Fälle einer willkürlichen Enteignung, in denen ein gesetzlich zugelassener Enteignungszweck offensichtlich nicht zugrunde gelegen hat und die staatlichen Organe in Ausnutzung ihrer Machtstellung eine formelle Rechtsgrundlage erkennbar nur vorgeschoben haben, um zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen.
    BVerwG
    04.01.1994
  5. 30 REMiet 3/93 - Rechtsentscheid; Zulässigkeit; Vorlagebeschluss; Entscheidungserheblichkeit; Divergenzvorlage; grundsätzliche Bedeutung; Schönheitsreparaturklausel
    Leitsatz: Zur Frage der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln in Verträgen aus der Nachkriegszeit. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Hamm
    04.01.1994
  6. VG 29 A 80.93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wiederaufgreifen; Genehmigungsverfahren; unlautere Machenschaft Ausreiseverkauf
    Leitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Umständen ein mit der Genehmigung abgeschlossenes Verfahren nach der Grundstücksverkehrsverordnung wieder aufzugreifen ist. 2. In der Veräußerung eines Grundstücks als Voraussetzung für die Bearbeitung eines Ausreiseantrags liegt kein "Einverständnis mit der Rechtsänderung" im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 3 AnmVO a. F.
    VG Berlin
    03.01.1994
  7. 5 C 565/93 - Kündigung wegen Zahlungsverzug; Heilung durch vollständige Zahlung; Schonfristregelung
    Leitsatz: Der Mieter kann sich nur dann nicht auf Zahlung innerhalb der Schonfrist (§ 554 Abs. 2 BGB) berufen, wenn vorher eine Kündigung ausgesprochen wurde, die durch vollständige Zahlung unwirksam geworden war.
    AG Tiergarten
    03.01.1994