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Urteil Kündigung wegen Zahlungsverzug
Schlagworte
Kündigung wegen Zahlungsverzug; Heilung durch vollständige Zahlung; Schonfristregelung
Leitsatz
Der Mieter kann sich nur dann nicht auf Zahlung innerhalb der Schonfrist (§ 554 Abs. 2 BGB) berufen, wenn vorher eine Kündigung ausgesprochen wurde, die durch vollständige Zahlung unwirksam geworden war.
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