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Urteil Grundstücksverkehrsgenehmigung
Schlagworte
Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wiederaufgreifen; Genehmigungsverfahren; unlautere Machenschaft Ausreiseverkauf
Leitsätze
1. Zur Frage, unter welchen Umständen ein mit der Genehmigung abgeschlossenes Verfahren nach der Grundstücksverkehrsverordnung wieder aufzugreifen ist.
2. In der Veräußerung eines Grundstücks als Voraussetzung für die Bearbeitung eines Ausreiseantrags liegt kein "Einverständnis mit der Rechtsänderung" im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 3 AnmVO a. F.
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