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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 487)

  1. 2 C 418/93 - Parabolantenne; Kabelanschluß; Gebrauchsüberlassung; Vermieterzustimmung; Satellitenschüssel; Gemeinschaftsantenne; Breitbandkabel
    Leitsatz: In Berlin hat ein Mieter keinen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne.
    AG Neukölln
    29.03.1994
  2. 5 C 498/93 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Bezugnahme auf den Mietspiegel in der Anlage; Rasterfeld
    Leitsatz: 1. Die Bezugnahme auf den Mietspiegel in der Anlage zu einem Mieterhöhungsverlangen entspricht nicht der Schriftform nach § 2 MHG. 2. Die Bezugnahme auf ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels ist nur ausnahmsweise unschädlich.
    AG Neukölln
    09.02.1994
  3. 3 C 475/93 - Mietermehrheit; Mietpreisüberhöhung; Rückzahlungsanspruch; Ermächtigung; Zahlungsantrag
    Leitsatz: 1. Rückzahlungsansprüche von überhöhten Mieten können mehrere Mieter nur gemeinsam gerichtlich geltend machen. 2. Auch wenn ein Mitmieter den alleinklagenden Mitmieter ermächtigt, die Zahlungsklage allein zu erheben, muß Zahlung an alle Mitmieter beantragt werden.
    AG Neukölln
    28.04.1994
  4. 4 C 424/93 - Warmwasserversorgungsanlage; Wasserverbrauchskosten; Betriebskostenumlage
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann die Kosten des Wasserverbrauchs bei einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage nach Ziffer 5 der Anlage zu § 1 Abs. 5 BetrKostUV auch nach Ziffer 2 der Anlage auf den Mieter umlegen. 2. In diesem Falle sind die Wasserkosten bei der Kappungsgrenze nach § 4 Abs. 3 BetrKostUV nicht zu berücksichtigen.
    AG Mitte
    02.02.1994
  5. 3 C 552/93 - Kündigung, vertragswidriger Gebrauch, Gewerbenutzung, Bordellbetrieb
    Leitsatz: Richtet der Mieter von Gewerberäumen vertragswidrig einen Bordellbetrieb ein, kann eine fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.
    AG Mitte
    06.01.1994
  6. 3 C 234/94 - Altbaumietenerhöhung, Beschaffenheitsmerkmal, Schäden an der Aussenfassade, Hausflur und Treppenräumen
    Leitsatz: 1. Erhebliche Schäden an der Außenfassade im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 der 2. GrundmietenVO liegen in der Regel dann vor, wenn mindestens 20 % der Gesamtfassadenfläche des zu beurteilenden Wohngebäudes von Putzabplatzungen und/oder Feuchtigkeitsschäden betroffen sind. 2. Der Kellerbereich bleibt für die Beurteilung der Frage, ob erhebliche Schäden an Hausflur und Treppenräumen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 der 2. GrundmietenVO vorliegen, außer Betracht.
    AG Mitte
    12.09.1994
  7. 2 C 129/94 - Altbaumietvertrag, Schönheitsreparaturklausel im Beitrittsgebiet
    Leitsatz: Auch eine in den alten Bundesländern zulässige Schönheitsreparaturklausel verstößt im Beitrittsgebiet gegen die Preisbindung und ist nach § 5 Abs. 2 der 2. Grundmietenverordnung unwirksam.
    AG Mitte
    26.07.1994
  8. 3 C 556/93 - Mangel, Beseitigungsausschluss, Minderungsausschluss, vorbehaltlose Mietzahlung, Altbaumieterhöhungsausschluss wegen erheblicher Schäden
    Leitsatz: 1. Bei vorbehaltloser Mietzahlung über einen längeren Zeitraum ent-fällt auch ein Instandsetzungsanspruch des Mieters. 2. Eine Mieterhöhung ist wegen erheblicher Schäden an den Fenstern nach der 2. Grundmietenverordnung dann ausgeschlossen, wenn zumindest zwei Drittel der Fenster einer Gebäudeeinheit (hier: Vorderhaus) erhebliche Schäden aufweisen.
    AG Mitte
    24.02.1994
  9. 3 C 794/93 - Mietvertragsabschluss mit Stasi-Mitarbeiter
    Leitsatz: Hat ein Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit eine "konspirative Wohnung" für seinen Arbeitgeber gemietet, haftet er selbst auf Zahlung und Räumung, wenn dem Vermieter der Vertragszweck unbekannt war.
    AG Mitte
    02.06.1994
  10. 214 C 240/94 - Gesundheitsgefährdung durch eindringendes Hochwasser
    Leitsatz: Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist berechtigt, wenn infolge Hochwassers mit Schlamm und Fäkalien durchsetztes Abwasser aus der Kanalisation in die Wohnung gedrückt wird, so daß diese zum Teil mehrere Zentimeter unter Wasser steht. Macht der Vermieter die Beauftragung einer Firma zum Abpumpen des eingedrungenen Abwassers von einer Kostenbeteiligung des Mieters abhängig, kann in der Ausnutzung der Notsituation eine widerrechtliche Drohung liegen.
    AG Köln
    08.09.1994