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Urteil Mietvertragsabschluss mit Stasi-Mitarbeiter
Schlagworte
Mietvertragsabschluss mit Stasi-Mitarbeiter
Leitsatz
Hat ein Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit eine "konspirative Wohnung" für seinen Arbeitgeber gemietet, haftet er selbst auf Zahlung und Räumung, wenn dem Vermieter der Vertragszweck unbekannt war.
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