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Urteil Mietermehrheit
Schlagworte
Mietermehrheit; Mietpreisüberhöhung; Rückzahlungsanspruch; Ermächtigung; Zahlungsantrag
Leitsätze
1. Rückzahlungsansprüche von überhöhten Mieten können mehrere Mieter nur gemeinsam gerichtlich geltend machen.
2. Auch wenn ein Mitmieter den alleinklagenden Mitmieter ermächtigt, die Zahlungsklage allein zu erheben, muß Zahlung an alle Mitmieter beantragt werden.
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