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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Bezugnahme auf den Mietspiegel in der Anlage; Rasterfeld
Leitsätze
1. Die Bezugnahme auf den Mietspiegel in der Anlage zu einem Mieterhöhungsverlangen entspricht nicht der Schriftform nach § 2 MHG. 2. Die Bezugnahme auf ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels ist nur ausnahmsweise unschädlich.
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