« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 636)
Sortierung:
-
20 U 141/13 - Haftung für Streupflichtverletzung durch BSR; Reinigungspflicht in Berlin hoheitlich geregelt; Winterdienstunternehmen als „Beamte“Leitsatz: 1. Die Straßenreinigung ist in Berlin hoheitlich geregelt. 2. Ist die Reinigungspflicht einer Behörde gesetzlich als hoheitliche Aufgabe festgelegt, und wird die Reinigungspflicht aufgrund privatrechtlichen Vertrages einer Firma übertragen, handeln die Mitarbeiter dieser Firma „in Ausübung eines öffentlichen Amtes" i.S.v. Art. 34 GG und sind gegenüber Dritten haftungsrechtlich freigestellt.KG13.02.2014
-
V ZB 88/13 - Bestehenbleibende Vormerkung bei zeitgleichem Übergang von schuldrechtlicher Verpflichtung durch Schuldübernahme und GrundstückseigentumLeitsatz: Übernimmt jemand im Wege der befreienden Schuldübernahme die Schuld eines anderen, deren zugrunde liegender Anspruch durch eine Vormerkung gesichert ist, und wird er zeitgleich Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts, erlischt die Vormerkung nicht. Der Schuldnerwechsel kann nicht in das Grundbuch eingetragen werden.BGH13.02.2014
-
- 3 U 46/12 - - „Erweiterte Schlüsselklausel“; EinbruchdiebstahlLeitsatz: Die Inanspruchnahme des Versicherers im Falle der erweiterten Schlüsselklausel setzt die Darlegung fehlenden Verschuldens des Versicherungsnehmers bei Verlust des Schlüssels voraus. (Leitsatz der Redaktion)OLG Braunschweig13.02.2014
-
67 S 475/13 - Verwertungskündigung; Vorratskündigung; erheblicher NachteilLeitsatz: 1. Es handelt sich um eine unzulässige Vorratskündigung, wenn der Vermieter dem Mieter den Kauf der an ihn vermieteten Räume auf Grundlage eines Verkehrswertes von 115.000 € anbietet und gleichzeitig eine vorsorglich ausgesprochene Verwertungskündigung damit begründet, eine angemessene Verwertung sei nur durch Veräußerung an Dritte in unvermietetem Zustand möglich. 2. Ein erheblicher Nachteil i. S. d. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt nicht vor, wenn sich der Verkehrswert der Mietsache in unvermietetem Zustand auf 150.000 € beläuft und der Vermieter dem Mieter ein Angebot zum Erwerb der Mietsache über 115.000 € macht. (Leitsatz zu 2 der Redaktion)LG Berlin13.02.2014
-
III ZR 250/13 - Kündigung des Kleingartenpachtvertrages auch aufgrund Baunutzungsplan; Berliner Baunutzungsplan 1958/1960; Bebauungsplan; baldige Inangriffnahme eines Bauvorhabens; Beweislast des Verpächters; GeneralpachtvertragLeitsatz: 1. Unter den Kündigungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BKleingG fallen auch alte, nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG a.F. übergeleitete Bebauungspläne. 2. Für den Kündigungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Halbsatz 1 BKleingG hat der Verpächter darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass erkennbare Vorbereitungen für die alsbaldige Inangriffnahme des Bauvorhabens getroffen worden sind und die im Bebauungsplan festgesetzte andere Nutzung konkret bevorsteht.BGH13.02.2014
-
IX ZR 133/13 - Isolierte Anfechtung einer vier Jahre vor Insolvenz erfolgten Grundschuldablösung bei unentgeltlicher lastenfreier Übertragung eines Grundstücks; Insolvenzanfechtung; Unentgeltlichkeit; Leistung; Grundschuldablösung; Anfechtungsfrist; Schenkungsvollzug; RückgewähranspruchLeitsatz: Hat sich der spätere Insolvenzschuldner zur unentgeltlichen lastenfreien Übertragung eines Grundstücks verpflichtet, ist die innerhalb von vier Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgte Ablösung eines bei der Übertragung bestehen gebliebenen Grundpfandrechts selbständig als unentgeltliche Leistung anfechtbar.BGH13.02.2014
-
V ZR 100/13 - Anschlussbeiträge für Wasser- und Abwasseranschluss gemeinschaftsbezogen; Freistellungs- und Erstattungsanspruch des als Gesamtschuldner herangezogenen Wohnungseigentümers gegenüber GemeinschaftLeitsatz: 1. Eine von den Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks gesamtschuldnerisch zu tragende Abgabenschuld stellt eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG dar. 2. Im Innenverhältnis ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, den durch Leistungsbescheid in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer von der Abgabenschuld freizustellen. Erfüllt der Wohnungseigentümer die Abgabenforderung aus eigenen Mitteln, steht ihm gegen die Gemeinschaft ein Erstattungsanspruch zu. 3. Ein Erstattungsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Wohnungseigentümer die Forderung aus dem Leistungsbescheid begleicht, ohne dies mit der Gemeinschaft zuvor abzustimmen. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides berechtigen die Gemeinschaft grundsätzlich nicht zu einer Zahlungsverweigerung, wenn der Wohnungseigentümer die Möglichkeit offen gehalten hat, die Rechtmäßigkeit des Bescheides verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.BGH14.02.2014
-
BVerwG 8 B 69.13 - Eigentumsverlust wegen tatsächlich nicht kostendeckender Mieten; Niedrigmietenpolitik; Kostenunterdeckung; Überschuldungssituation; Rücknahme eines Verwaltungsaktes; Wiederaufgreifen des Verfahrens; grundsätzliche Bedeutung; DivergenzbeschwerdeLeitsatz: 1. Für die Annahme des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 2 VermG ist darauf abzustellen, ob für ein bebautes Grundstück oder Gebäude in dem Zeitraum vor Eigentumsverlust tatsächlich nicht kostendeckende Mieten erzielt wurden und diese Kostenunterdeckung die (bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende) Überschuldung des Grundstücks verursacht hat. 2. Der Beleihungswert orientiert sich regelmäßig am Einheitswert des Grundstücks; der Zeitwert ist konkret nur bei Anhaltspunkten für die Annahme zu ermitteln, dass der Beleihungswert des Grundstücks dem Einheitswert nicht entspricht. 3. Allein die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes begründet keinen Anspruch auf Rücknahme, da der Rechtsverstoß lediglich die Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung der Behörde nach § 48 VwVfG ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG14.02.2014
-
24 U 59/13 - Grundstückskaufvertrag, versehentliche Parzellenverwechslung, richtigstellende Erklärung, Vereinbarung in den Niederlanden geschlossen, OrtsrechtLeitsatz: 1. Zur Formwirksamkeit eines in den Niederlanden privatschriftlich geschlossenen Grundstückskaufvertrages. 2. Eine versehentliche Parzellenverwechselung lässt nicht nur die Wirksamkeit des Kaufvertrages, sondern auch die der Auflassung unberührt. In diesem Fall hat der Käufer nur Anspruch auf eine der Form des § 29 GBO genügende, die Falschbezeichnung richtigstellende Erklärung (Identitätserklärung). Für eine Auflassungsklage bleibt kein Raum.OLG Düsseldorf18.02.2014
-
I-24 U 58/13 - Begriff der DienstleistungLeitsatz: 1. Der Begriff der Dienstleistung i. S.v. Art. 5 Nr. 1 b) 2. Alt. EUGVVO ist gemeinschaftsrechtlich zu verstehen. Darunter fallen Verträge über jede Art von Diensten, auch Werkleistungen und Geschäftsbesorgungen. 2. Bei gemischten Verträgen ist darauf abzustellen, ob die Dienstleistung dem Vertragsverhältnis das Gepräge gibt. 3. Der Erfüllungsort für die Dienstleistung ist rein faktisch zu ermitteln. Maßgebend ist regelmäßig der reale Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist.OLG Düsseldorf18.02.2014