« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 636)
Sortierung:
-
20 C 50/14 - Mieterhöhungsverlangen; Erhöhung der Bruttomiete mit Nettokaltmietspiegel; Einwendungen gegen Höhe des Betriebskostenanteils; Spanneneinordnung; Orientierungsmerkmale; schlechter Zustand des Treppenhauses; Graffiti; FahrradabstellmöglichkeitLeitsatz: 1. Einwendungen eines Mieters gegen die vom Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttokalt‑ bzw. Teilinklusivmiete (zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit einem Mietspiegel, der auf Nettokaltmieten basiert) angesetzte Höhe des Betriebskostenanteils sind nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter diese nach Belegeinsicht aufgrund der eingesehenen Belege konkretisiert. 2. Durch die Vorlage von einzelnen Detailfotos des Treppenhauses genügt der Mieter seiner Darlegungs- und Beweislast für das von ihm behauptete wohnwertmindernde Merkmal „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand" nicht. 3. Graffiti an den straßenseitigen Außenwänden eines Gebäudes und an der Außenseite der Hauseingangstür begründen kein wohnwertminderndes Merkmal. 4. Das wohnwertmindernde Merkmal „keine Fahrradabstellmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn es auf dem Hof einen Fahrradständer gibt. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte04.08.2014
-
119 C 408/13 - Mieterprotest-Plakat gegen „Luxusmodernisierung“Leitsatz: 1. Die Anbringung eines Plakates, mit dem der Mieter eine „Luxusmodernisierung" beanstandet, ist grundsätzlich zulässig, wenn die Substanz des Hauses nicht beschädigt wird. 2. Anspruch des Mieters auf Beseitigung nur vor seinem Balkon angebrachter zusätzlicher, objektiv nicht erforderlicher Mehrfach-Netzlagen. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte26.02.2014
-
16 C 130/13 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel 2013; Orientierungsmerkmal; freistehende Badewanne; fehlende DuschmöglichkeitLeitsatz: 1. Eine mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossene Badewanne ist keine „frei stehende Badewanne" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013, selbst wenn sie auf Füßen steht und unter der Badewanne im hinteren Bereich ein schmaler Streifen des Fußbodens nicht gefliest ist. 2. Das wohnwertmindernde Merkmal „keine Duschmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn ein Badezimmer über eine Badewanne verfügt, die mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossen ist; auf das Vorhandensein eines Duschvorhangs oder einer Duschkabine kommt es nicht an. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte07.02.2014
-
11 C 13/14 - Mieterhöhung; Mietspiegel 2013; Sternchenfeld; Orientierungshilfe; wohnwerterhöhendes Merkmal „abschließbarer Fahrradabstellraum“; SchätzungsgrundlageLeitsatz: 1. Ein Sternchenfeld des Berliner Mietspiegels 2013 reicht als Schätzungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete aus, ohne dass ein Sachverständigengutachten einzuholen ist. 2. Für das wohnwerterhöhende Merkmal „abschließbarer Fahrradabstellraum" kommt es grundsätzlich nicht auf die Größe des Raums und dessen Erreichbarkeit an. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte04.06.2014
-
452 C 2908/14 - Weitergabe von Prozessakten zur Schädigung des Vermieters kein Kündigungsgrund, Minderung wegen WohnflächenabweichungLeitsatz: Die Weitergabe von Prozess- und Bauakten an den Vormieter zur Durchsetzung von dessen Forderungen gegen den Vermieter (hier: Rückzahlung von überzahlter Miete wegen Minderfläche) rechtfertigt weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)AG München21.05.2014
-
7 C 95/14 - Fristlose/fristgemäße Kündigung eines psychotischen Mieters; unverschuldete PflichtverletzungLeitsatz: Unverschuldete Pflichtverletzungen durch einen psychisch erkrankten und in Behandlung befindlichen Mieter rechtfertigen jedenfalls eine fristgerechte Kündigung, wenn der Mieter konkrete Gefahrenlagen schafft und Eigentumsschäden verursacht. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln26.06.2014
-
12 C 178/13 - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für KappungsgrenzenprüfungLeitsatz: Die Überprüfung der Berliner Kappungsgrenzenverordnung fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit.AG Neukölln17.07.2014
-
101 C 85/14 - Kein Anspruch des Mieters auf Angebot zur Belegeinsicht für Betriebskostenabrechnung; unsubstantiierte Anfechtung von BetriebskostenLeitsatz: Entgegen einem unter Mietern anscheinend unausrottbaren Irrtum ist der Vermieter nicht verpflichtet, von sich aus dem Mieter Abrechnungsbelege vorzulegen und Belegeinsicht über Betriebskostenpositionen anzubieten. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow-Weißensee14.07.2014
-
9 C 58/14 - Heizkostenabrechnung; keine Eichpflicht für HeizkostenverteilerLeitsatz: Heizkostenverteiler sind keine Messgeräte und unterliegen nicht der Eichpflicht. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Pankow-Weißensee01.07.2014
-
7 C 135/14 - Schönheitsreparaturen; einheitlicher Anstrich in einer Wohnung; Verschließen von DübellöchernLeitsatz: Der Mieter ist verpflichtet, zum Ende des Mietverhältnisses die von ihm gesetzten Dübellöcher wieder zu verschließen. Im Rahmen von Schönheitsreparaturen muss er nicht nur eine mit einer bunten Farbe gestrichene Wand neu anstreichen, sondern - wegen der notwendigen Einheitlichkeit der Farbgebung - auch die übrigen Wände neu streichen. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee24.09.2014