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Urteil Weitergabe von Prozessakten zur Schädigung des Vermieters kein Kündigungsgrund, Minderung wegen Wohnflächenabweichung
Schlagworte
Weitergabe von Prozessakten zur Schädigung des Vermieters kein Kündigungsgrund, Minderung wegen Wohnflächenabweichung
Leitsatz
Die Weitergabe von Prozess- und Bauakten an den Vormieter zur Durchsetzung von dessen Forderungen gegen den Vermieter (hier: Rückzahlung von überzahlter Miete wegen Minderfläche) rechtfertigt weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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