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32 M 8100/14 - Zwangsvollstreckung bei Nichtabgabe des „Offenbarungseides“ oder potentiell unvollständiger Befriedigung des Gläubigers durch Zwangsvollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände; Anspruch auf Drittauskünfte (hier: gegen Kraftfahrt-Bundesamt) grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung; Verpflichtung des Gerichtsvollziehers zur Einholung von DrittauskünftenLeitsatz: Hat der Vollstreckungsschuldner die Vermögensauskunft nicht abgegeben oder ist eine vollständige Befriedigung des Gläubigers durch Zwangsvollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände voraussichtlich nicht zu erwarten, kann der Vollstreckungsgläubiger grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung von dem Gerichtsvollzieher die Einholung von Drittauskünften (hier: vom Kraftfahrt-Bundesamt) verlangen. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg21.08.2014
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31 M 8063/14 - Zwangsvollstreckung; Vermögensauskunft eines (vormals) unter Betreuung stehenden Schuldners durch rechtsgeschäftlichen VertreterLeitsatz: Die Vermögensauskunft eines vormals unter Betreuung stehenden Schuldners kann durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter erteilt werden, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Erteilung der Vermögensauskunft prozessunfähig war, dem Vollstreckungsorgan eine wirksam erteilte und fortbestehende Vollmachtsurkunde mit der Ermächtigung zur Abgabe von Erklärungen bei Gericht vorlag und die Vollmacht geeignet war, die Betreuung entfallen zu lassen. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg21.08.2014
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425 C 4765/14 - Mieterhöhungsverlangen; Wirksamkeit; Überschreitung des oberen SpannenwertesLeitsatz: 1. Das Mieterhöhungsverlangen ist bei einer fehlerhaften Einordnung in den Mietspiegel zumindest dann formell ordnungsgemäß, wenn der Mieter den Fehler leicht erkennen kann. Das gilt auch, wenn dadurch der obere Spannenwert des zutreffenden Mietspiegelfeldes überschritten wird. 2. Für die materielle Begründetheit ist ohne weitere Angaben vom Mittelwert des Mietspiegelfeldes auszugehen. (zu 2. Leitsatz der Redaktion)AG Dortmund12.08.2014
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16 C 610/13 - Kein Herausgabeanspruch des Grundstückserwerbers gegen Hausverwaltung auf vereinnahmte MietenLeitsatz: 1. Der Erwerber eines Hausgrundstücks kann von der bisherigen Hausverwaltung auch dann nicht Auszahlung von entgegengenommenen Mieten verlangen, wenn diese von den Mietern nach Eigentumsübergang überwiesen worden waren. 2. Ein solcher Anspruch besteht allein gegenüber dem Voreigentümer, der als Leistungsempfänger anzusehen ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding07.08.2014
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20 C 50/14 - Mieterhöhungsverlangen; Erhöhung der Bruttomiete mit Nettokaltmietspiegel; Einwendungen gegen Höhe des Betriebskostenanteils; Spanneneinordnung; Orientierungsmerkmale; schlechter Zustand des Treppenhauses; Graffiti; FahrradabstellmöglichkeitLeitsatz: 1. Einwendungen eines Mieters gegen die vom Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttokalt‑ bzw. Teilinklusivmiete (zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit einem Mietspiegel, der auf Nettokaltmieten basiert) angesetzte Höhe des Betriebskostenanteils sind nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter diese nach Belegeinsicht aufgrund der eingesehenen Belege konkretisiert. 2. Durch die Vorlage von einzelnen Detailfotos des Treppenhauses genügt der Mieter seiner Darlegungs- und Beweislast für das von ihm behauptete wohnwertmindernde Merkmal „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand" nicht. 3. Graffiti an den straßenseitigen Außenwänden eines Gebäudes und an der Außenseite der Hauseingangstür begründen kein wohnwertminderndes Merkmal. 4. Das wohnwertmindernde Merkmal „keine Fahrradabstellmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn es auf dem Hof einen Fahrradständer gibt. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte04.08.2014
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232 C 315/13 - Instandsetzungslast für GemeinschaftseigentumLeitsatz: Sind in der Teilungserklärung Wohnungsaußenfenster unwirksam zum Sondereigentum erklärt, aber die Instandhaltungskosten wirksam dem Wohnungseigentümer auferlegt, ist der Wohnungseigentümer auch ermächtigt, den Schaden geltend zu machen, der durch Sonnenjalousien entstanden ist, die zu dicht an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Isolierglasscheiben angebracht worden sind und diese zerstört haben. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg01.08.2014
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103 C 160/14 - Kein Unterlassungsanspruch gegenüber Videokamera-AttrappenLeitsatz: 1. Die vermieterseitige Anbringung von Videokamera-Attrappen zur Vermeidung von Vandalismusschäden im Hauseingangsbereich verstößt nicht gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters. 2. Die Befürchtung des Mieters, der Vermieter könnte Videokamera-Attrappen eines Tages gegen echte Videokameras auswechseln, begründet noch keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters. 3. Ein Mieter kann dem Vermieter nicht mittels einstweiliger Verfügung untersagen, eine Überwachungsanlage im Hauseingangs- und -ausgangsbereich zu betreiben, wenn der Vermieter nur Videokamera-Attrappen installiert hat (Abkehr von AG Schöneberg, Urt. v. 8. Juni 2012 - 19 C 166/12 = MM 10/2012, 29). (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg30.07.2014
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206 C 44/14 - Verwirkung der BetriebskostennachforderungLeitsatz: Der Vermieter verwirkt seinen Anspruch aus der Betriebskostenabrechnung, wenn er erst ein Jahr nach vorheriger Rücknahme der entsprechenden Klage den Anspruch erneut geltend macht. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg18.07.2014
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12 C 178/13 - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für KappungsgrenzenprüfungLeitsatz: Die Überprüfung der Berliner Kappungsgrenzenverordnung fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit.AG Neukölln17.07.2014
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C 127/14 - Keine Ausnutzung einer Mangellage ohne substantiierten VortragLeitsatz: Eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG ist nicht anzunehmen, wenn eine Wohnung in Alt-Treptow für 11 €/m² netto gemietet wird und der Mieter nicht vorträgt, eine vergleichbare Wohnung auch in einfachen Stadtrandlagen zu angemessener Miete vergeblich gesucht zu haben. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick15.07.2014