« zurück zur Suche

Urteil Kein Unterlassungsanspruch gegenüber Videokamera-Attrappen


Schlagworte

Kein Unterlassungsanspruch gegenüber Videokamera-Attrappen

Leitsätze

1. Die vermieterseitige Anbringung von Videokamera-Attrappen zur Vermeidung von Vandalismusschäden im Hauseingangsbereich verstößt nicht gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters.

2. Die Befürchtung des Mieters, der Vermieter könnte Videokamera-Attrappen eines Tages gegen echte Videokameras auswechseln, begründet noch keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters.

3. Ein Mieter kann dem Vermieter nicht mittels einstweiliger Verfügung untersagen, eine Überwachungsanlage im Hauseingangs- und -ausgangsbereich zu betreiben, wenn der Vermieter nur Videokamera-Attrappen installiert hat (Abkehr von AG Schöneberg, Urt. v. 8. Juni 2012 - 19 C 166/12 = MM 10/2012, 29).

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.