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Urteil Instandsetzungslast für Gemeinschaftseigentum
Schlagworte
Instandsetzungslast für Gemeinschaftseigentum
Leitsatz
Sind in der Teilungserklärung Wohnungsaußenfenster unwirksam zum Sondereigentum erklärt, aber die Instandhaltungskosten wirksam dem Wohnungseigentümer auferlegt, ist der Wohnungseigentümer auch ermächtigt, den Schaden geltend zu machen, der durch Sonnenjalousien entstanden ist, die zu dicht an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Isolierglasscheiben angebracht worden sind und diese zerstört haben.
(Leitsatz der Redaktion)
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