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  1. III ZR 365/13 - Anlageberatung zur Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds; Haftungsrisiko eines GbR-Gesellschafters; Prospekthaftung; Schrottimmobilien; Altersvorsorge
    Leitsatz: Zur Frage der ordnungsgemäßen Beratung eines Anlegers im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (hier: Anlageziel; Fungibilität; Haftungsrisiko als GbR-Gesellschafter).
    BGH
    11.12.2014
  2. 67 S 278/14 - Mietzahlung bei unspezifizierten Zahlungsintervallen; Monatsmiete; Quartalsmiete; Jahresmiete; Räumungsfrist
    Leitsatz: 1. Kreuzen die Mietvertragsparteien im Mietvertrag bei den Regelungen zur Höhe und Zahlung der Nettokaltmiete keine der vorgesehenen Formularvarianten „monatlich", „vierteljährlich" und „jährlich" an, ist gemäß §§ 133, 157 BGB gleichwohl eine Pflicht zur monatlichen Mietzahlung vereinbart, wenn die Miethöhe - hier 680 € - für eine Quartals- oder Jahresmiete unüblich niedrig wäre und die Vertragsparteien zudem ausdrücklich die Zahlung einer monatlichen Betriebskostenpauschale vereinbart haben. Für die Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters ist in einem solchen Falle kein Raum. 2. Zur Beweiserhebung und -würdigung von Indiztatsachen bei unstreitigem Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages und einem vom Mieter behaupteten mündlichen Mietverzicht des Vermieters. 3. Bei der Bemessung der Räumungsfrist kann das Gericht gemäß § 721 ZPO den Ablauf der örtlichen Schulferien berücksichtigen, wenn in der Mietsache auch schulpflichtige Kinder des Mieters wohnen.
    LG Berlin
    11.12.2014
  3. L 7 AS 103/12 - Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung; Entschädigung für eine Enteignung nach dem AusglLeistG; Zufluss erst zum Zeitpunkt der konstitutiven Feststellung durch Behördenbescheid - hier nach Antragstellung; verfassungskonforme Auslegung
    Leitsatz: Die Berechtigtenstellung nach dem seit dem 1. Dezember 1994 geltenden Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz, juris: AusglLeistG), ist nicht mit dem Pflichtteilsanspruch eines ausgeschlossenen Erben nach § 2303 Abs. 1 BGB zu vergleichen. Daher ist von einem Zufluss der Ausgleichsleistung i. S. des SGB II erst auszugehen, wenn über den Anspruch nach dem Ausgleichsleistungsgesetz mit Bescheid der zuständigen Behörde konstitutiv entschieden wurde und diese zur Auszahlung kommt.
    Sächs. LSG
    11.12.2014
  4. IX ZR 87/14 - Mieterauszug wegen Sanierung und nachfolgende Insolvenz des Vermieters
    Leitsatz: In der Insolvenz des Vermieters besteht das Mietverhältnis nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn es in Vollzug gesetzt war, der Mieter aber den Besitz an der Wohnung bei Insolvenzeröffnung wieder aufgegeben hatte (Ergänzung zu BGHZ 173, 116).
    BGH
    11.12.2014
  5. I-10 U 120/14 - Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung im Gewerbeverhältnis; Schornsteinfegerkosten; Abrechnungsprinzip; Beweislast bei Funkablesung; Belegeinsicht bei Großvermieter
    Leitsatz: 1. Zu den Fälligkeitsanforderungen einer Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis. 2. Zur Abrechnung der Kosten des „Kaminfegers" nach dem Abflussprinzip. 3. Zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 3 HeizKV. 4. Zur Beweislast des Vermieters für die Höhe der mit dem Mieter abgerechneten Verbrauchseinheiten bei per Funk übermittelten Daten der Heizkostenverteiler. 5. Zur Frage, ob ein bundesweit tätiger Großmieter mit ca. 2.000 Verkaufsstellen sich ernsthaft auf eine Unzumutbarkeit der Einsichtnahme durch seinen „zuständigen Mitarbeiter" berufen kann.
    OLG Düsseldorf
    11.12.2014
  6. C-212/13 - Videokamera an einem Einfamilienhaus
    Leitsatz: 1. Art. 3 II 2. Gedankenstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass der Betrieb eines von einer natürlichen Person an ihrem Einfamilienhaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer des Hauses angebrachten Kamerasystems, das Videos von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung wie einer Festplatte aufzeichnet und dabei auch den öffentlichen Raum überwacht, keine Datenverarbeitung darstellt, die im Sinne dieser Bestimmung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.2. Die Aufzeichnung von Daten auch aus dem öffentlichen Raum durch eine Videokamera an einem Einfamilienhaus gilt zwar nicht als erlaubte persönliche oder familiäre Tätigkeit, kann aber zum Schutz des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt sein. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    EuGH
    11.12.2014
  7. 13 L 355.14 - Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber, Asylbewerberunterkunft als Wohngebäude bzw. als Anlage für soziale Zwecke, Genehmigung einer Asylbewerberunterkunft im Wege der Befreiung
    Leitsatz: Asylbewerberunterkunft im unbeplanten Innenbereich mit Eigenart des allgemeinen Wohngebietes nur im Rahmen einer Befreiung zulässig. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    11.12.2014
  8. VIII ZR 9/14 - Umlage verbrauchsabhängiger Betriebskosten bei hohem Leerstand
    Leitsatz: a) Auch bei hohen Wohnungsleerständen (hier: im Hinblick auf einen im Rahmen der Stadtplanung vorgesehenen Abriss eines 28-Familienhauses) hat es grundsätzlich bei der in § 9 Abs. 4, § 8 Abs. 1 HeizkostenVO vorgeschriebenen anteiligen Umlage von Warmwasserkosten nach Verbrauch zu bleiben. b) Im Einzelfall kann der Vermieter nach § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet sein, dem Verlangen des Mieters auf eine Vertragsänderung dahin gehend zuzustimmen, den nach Verbrauch zu berechnenden Teil der Warmwasserkosten auf das gesetzliche Mindestmaß von 50 % der Gesamtkosten abzusenken, um die Fixkosten bei hohen Leerständen angemessen zu verteilen. c) Leerstandsbedingten Kostenverschiebungen zu Lasten des Mieters kann darüber hinaus im Einzelfall mit einer aus dem Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abzuleitenden Anspruchsbegrenzung Rechnung getragen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch der Vermieter durch den Leerstand beträchtliche Nachteile erleidet, weil er - ohne entsprechende Mieteinnahmen zu erhalten - bereits über den von ihm zu tragenden Wohnflächenanteil ebenfalls nicht unbeträchtliche Kosten zu tragen hat.
    BGH
    10.12.2014
  9. VIII ZR 25/14 - Kündigung gegenüber Mietermehrheit; Erbenkündigung
    Leitsatz: 1. Zur Kündigung eines Mietverhältnisses gegenüber mehreren Mietern. 2. Teilen die Erben des verstorbenen Mieters dem Vermieter mit, dass sie das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 2 BGB fortsetzen wollen, und bitten sie den Vermieter, sich im weiteren Schriftverkehr nur an einen der Erben zu wenden, liegt darin eine Bevollmächtigung des den Schriftverkehr führenden Erben zur Entgegennahme von Willenserklärungen des Vermieters, die das Mietverhältnis betreffen. Für die Frage, ob ein Eintritt eines Erben in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 2 Satz 1 BGB als im Haushalt des verstorbenen Mieters lebendes Kind erfolgt ist, kommt es nicht darauf an, ob das Kind wie ein übriger Angehöriger den Haushalt zusammen mit dem verstorbenen Mieter geführt hat, sondern es reicht aus, dass es lediglich in dessen Haushalt gelebt hat. (zu 2. Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.12.2014
  10. 65 T 285/14 - Voraussetzungen für Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist
    Leitsatz: Für eine Verlängerung der Räumungsfrist hat der ehemalige Mieter darzulegen, auf welche Wohnungen er sich wann genau wie beworben hat, und aus welchem Grund jeweils ein Mietvertrag nicht zustande gekommen ist. Die Einreichung einer Vielzahl von Telefonnummern oder Adressen mit entsprechenden Streichungen und Randbemerkungen reicht nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    10.12.2014