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Urteil Mieterauszug wegen Sanierung und nachfolgende Insolvenz des Vermieters
Schlagworte
Mieterauszug wegen Sanierung und nachfolgende Insolvenz des Vermieters
Leitsatz
In der Insolvenz des Vermieters besteht das Mietverhältnis nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn es in Vollzug gesetzt war, der Mieter aber den Besitz an der Wohnung bei Insolvenzeröffnung wieder aufgegeben hatte (Ergänzung zu BGHZ 173, 116).
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