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Suchergebnis Urteilssuche (7011 - 7020 von 7967)
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31 C 306/07 - Anforderung an Kostenklausel über Abwälzung der Kleinreparaturen; betragsmäßige Begrenzungen; Obergrenzen; HöchstbetragLeitsatz: Die Überbürdung von Kosten für Kleinreparaturen ist zwar grundsätzlich (und auch durch Formularvereinbarung) möglich, unterliegt jedoch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Die Reparaturen müssen sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind; ferner muss ein Höchstbetrag je Einzelreparatur sowie ein Höchstbetrag für den Fall, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrere Kleinreparaturen anfallen, festgesetzt werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Brandenburg a. d. Havel06.03.2008
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5 U 211/06 - Verkehrsflächenankaufsrecht; Verkehrsflächenkontrahierungszwang; Entgelt für Ankauf von Verkehsrflächen; Nutzungsentgeltregelung; Eigentumsinhaltsbeschränkung; Verkaufszwang für VerkehrsflächenLeitsatz: Gegen das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG), insbesondere das Ankaufsrecht und den damit verbundenen Kontrahierungszwang nach § 3 Abs. 1, § 5 VerkFlBerG sowie die darin enthaltene Entgeltregelung bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.Brdbg. OLG09.08.2007
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B 7b AS 18/06 - Angemessene Unterkunftskosten; kein Rückgriff auf Wohngeldtabellen; Wohnungsgröße; Wohnungsstandard; örtlicher WohnungsmarktLeitsatz: 1. Die Leistungen des Sozialhilfeträgers für angemessene Unterkunftskosten können nicht pauschal nach Tabellen festgesetzt werden. 2. Maßgeblich sind vielmehr die Größe der Wohnung, der Wohnungsstandard und der örtliche Wohnungsmarkt. (Leitsätze der Redaktion)BSozG07.11.2006
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2Z BR 161/01 - Übergang der Verwalterstellung auf GmbH durch MehrheitsbeschlußLeitsatz: 1. Auch wenn die Wirksamkeit eines Verwalterwechsels in Streit steht, ist der Verwalter als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, daß die ordnungsgemäße Information der Wohnungseigentümer sichergestellt ist. 2. Ein auf Ungültigerklärung der in einer Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse gerichteter Antrag ist jedenfalls dann nicht mangels hinreichender Bestimmtheit des Anfechtungsgegenstands unzulässig, wenn der Antragsteller sich auf einen formellen Einberufungsmangel beruft, der sämtlichen Beschlüssen anhaftet. 3. Die Ablehnung eines Beschlußantrags durch die Wohnungseigentümer hat Beschlußqualität. Ein solcher Negativbeschluß ist kein Nichtbeschluß (wie BGH = GE 2001, 1405 = NJW 2001, 3339). 4. Wird Wohnungseigentum durch die Firma eines Einzelkaufmanns verwaltet, geht im Fall der Umwandlung der einzelkaufmännischen Firma in Form der Ausgliederung zum Zwecke der Neugründung einer GmbH das Verwalteramt nicht von selbst auf die GmbH über. Dazu bedarf es vielmehr der Zustimmung der Wohnungseigentümer in der Form eines Mehrheitsbeschlusses.BayObLG07.02.2002
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2Z BR 92/00 - Umfang der Informationsfreiheit eines anglophilen Deutschen; Kabelanschluß; ParabolantenneLeitsatz: 1. Verfügt eine Wohnanlage über einen Kabelanschluß, so gibt das Grundrecht auf Informationsfreiheit einem deutschen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht das Recht, ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer an der Außenmauer eine Parabolantenne (Satellitenantenne) anzubringen. Daß der Wohnungseigentümer sich dem angelsächsischen Kulturkreis besonders zugezogen fühlt und bestimmte, nur über eine Satellitenantenne empfangbare englischsprachige Sender zur privaten Vermögensverwaltung heranzieht, ist kein Grund, von einer typisierenden Betrachtungsweise abzuweichen. 2. Einem bestandskräftigen Eigentümerbeschluß kann ein Wohnungseigentümer nicht entgegenhalten, daß dieser gegen Treu und Glauben verstoße; ein darauf gestütztes Beseitigungsverlangen ist regelmäßig auch nicht rechtsmißbräuchlich.BayObLG30.11.2000
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4 B 156/99 - Entschädigungsfond; Verwaltungsvermögen; Abführbetrag; Bemessungsgrundlage; Umrechnung des EinheitswertsLeitsatz: 1. Für die Bemessung des Abführbetrages ist der vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert maßgeblich. 2. Der ermittelte RM-Wert für den Einheitswert wird nicht im Verhältnis 10:1 umgerechnet, sondern stellt für sich die Berechnungsgrundlage dar.OVG Brdbg20.03.2000
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2Z BR 105/98 - Gebrauchsregelung; Rauchverbot; Verwalter; Verwalterkosten; Hausordnung; GemeinschaftsordnungLeitsatz: 1. Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Entlastung des Verwalters, der einem Wohnungseigentümer in der Abrechnung zu hohe Verwalterkosten berechnet hat. 2. Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung ein Rauchverbot in den gemeinschaftlichen Räumen durchsetzen kann, wenn die Gemeinschaft schon eine Hausordnung mit Verhaltensregeln für solche Räume hat und der Antrag, einen entsprechenden Eigentümerbeschluß zu fassen, mit großer Mehrheit abgelehnt worden ist.BayObLG25.03.1999
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2Z BR 139/97 - Zustimmung zu gewerblicher Nutzung; WiderrufLeitsatz: In einer Wohnanlage, die weitgehend zur Vermietung an Feriengäste genutzt wird, kann ein wichtiger Grund für den Widerruf der Genehmigung von Büros der gewerblich mit der Vermietung befaßten Unternehmen (sog. Mietverwalter) vorliegen, wenn der Konkurrenzkampf der in der Anlage tätigen Mietverwalter zu persönlichen Auseinandersetzungen und Tätlichkeiten geführt hat.BayObLG10.07.1998
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OVG 4 B 131/97 - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs, AntragsgegnerLeitsatz: Richtiger Gegner für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs ist diejenige Behörde, deren Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlich bestehenden oder behördlich angeordneten Vollziehbarkeit Gegenstand des Verfahrens ist.OVG für das Land Brandenburg06.07.1998
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2Z BR 130/93 - Wohnungseigentum; Zweckbestimmung über Nutzung; Verwaltervergütung; Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung der VerwalterpflichtenLeitsatz: 1. Die bei der Begründung von Wohnungseigentum notwendige Festlegung als Wohnungseigentum oder Teileigentum enthält eine Zweckbestimmung dahin, daß die im Sondereigentum stehenden Räume bei einem Wohnungseigentum nur zu Wohnzwecken und beim Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Eine Änderung dieser Zweckbestimmung erfordert eine Änderung des dinglichen Rechtsaktes. Ein Wohnungs- und Teileigentümer kann sein Wohnungs- oder Teileigentum aber auch zu einem anderen Zweck nutzen, sofern diese Nutzung nicht mehr stört als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung; anderenfalls bedarf es hierzu einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer. 2. Die Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken stört wegen der intensiveren Nutzungsmöglichkeit regelmäßig mehr als eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken.BayObLG13.01.1994