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Suchergebnis Urteilssuche (4981 - 4990 von 7978)
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1 Reha Ws 35/14 - Wiederaufnahme des Rehabilitierungsverfahrens, RechtsanwaltLeitsatz: 1. § 366 Abs. 2 StPO, wonach der Wiederaufnahmeantrag „nur mittels einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden kann“, ist im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren nicht entsprechend anzuwenden (Anschluss an OLG Brandenburg, NStZ-RR 2000, 308). 2. Stellt das OLG fest, dass das LG den Antrag des Betr. auf Wiederaufnahme des Rehabilitierungsverfahrens rechtsfehlerhaft als unzulässig verworfen hat, ist die angefochtene Entscheidung aufzuheben und - mangels Entscheidung in der Sache durch das LG - an das LG zur Entscheidung über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages zurückzuverweisen. (Leitsätze der Redaktion)OLG Dresden13.11.2014
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2 Ws (Reh) 92/10 - Besondere Zuwendung für Haftopfer; Umdeutung eines Rücknahmebescheides in Aufhebungsentscheidung nach § 17 a Abs. 6 StrRehaGLeitsatz: Ein vor dem 9. Dezember 2010 erlassener, auf das Fehlen einer besonderen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage des inhaftierten Berechtigten gestützter Rücknahmebescheid der zuständigen Behörde ist mit dem Inkrafttreten des Ausschlusstatbestandes des § 17 a Abs. 7 StrRehaG in eine Aufhebungsentscheidung nach § 17 Abs. 6 StrRehaG und §§ 48, 44 Abs. 3 SGB X umzudeuten und hat als solche vom 9. Dezember 2010 an teilweise Bestand.OLG Naumburg11.10.2011
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I-24 W86/10 - Involvenzverfahren; kein Verlust der Vertretungsbefugnis des GeschäftsführersLeitsatz: 1. Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt. 2. Dies gilt auch für deren Fähigkeit, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen.OLG Düsseldorf07.12.2010
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I-24 U 113/09 - Nutzungsentschädigung, KündigungsfolgeschadenLeitsatz: 1. Nutzungsentschädigung wird pro Tag bis zum Ablauf des Tages der Rückgabe geschuldet. 2. Kündigungsfolgeschaden und Nutzungsentschädigung stellen verschiedene Streitgegenstände dar. 3. Eine mit der Berufung verbundene Klageerweiterung wird wirkungslos, wenn die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen wird. 4. Bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ist eine Kostenentscheidung im Verhältnis der Werte von Haupt- und Anschlussberufung zu treffen.OLG Düsseldorf18.02.2010
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24 W 183/07 - Erhebliche Pflichtverletzung des WEG-Verwalters; Abberufung; Untätigkeit des BeiratsLeitsatz: 1. Bei erheblichen Pflichtverletzungen des WEG-Verwalters geht das Recht der Wohnungseigentümer zur Abberufung des Verwalters und zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrages verloren, wenn es nicht in angemessener Zeit nach Kenntnis der Verfehlungen ausgeübt wird. 2. Die Kenntnis des Verwaltungsbeirats, dem die Rechnungs- und Belegprüfung hinsichtlich der Abrechnungsunterlagen des Verwalters obliegt und der damit Informationspflichten gegenüber den Wohnungseigentümern hat, ist den Wohnungseigentümern zuzurechnen, wenn dem Beirat Tatsachen bekannt werden, die eine Abberufung des Verwalters rechtfertigen. 3. Dem Beirat ist jedoch eine angemessene Zeit zur Ermittlung der Voraussetzungen einer fristlosen Abberufung des Verwalters zuzubilligen.KG31.03.2009
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3 W 5/08 - Kopfstimmrecht bei Einleitung einer Entziehungsklage; Bestreiten von WohngeldrückständenLeitsatz: 1. Bei der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Einleitung einer Entziehungsklage gegen eines ihrer Mitglieder gilt regelmäßig das Stimmrecht nach Köpfen. Die in der Teilungserklärung enthaltene Vereinbarung eines abweichenden Stimmrechts, wie etwa nach Wohneinheiten oder Miteigentumsanteilen, gilt regelmäßig nicht für die Abstimmung nach § 18 Abs. 3 WEG, sofern dies nicht ausdrücklich bestimmt ist. 2. Die Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von Wohngeldrückständen gegen einen Wohnungseigentümer widerspricht auch dann nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Höhe der Wohngeldrückstände gegenüber den Angaben des Verwalters in der Eigentümerversammlung bestritten wird. Über die Höhe der Rückstände ist nicht im Beschlussanfechtungs-, sondern in dem anschließenden Zahlungsprozess zu befinden. (Leitsätze der Redaktion)OLG Rostock03.11.2008
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I-10W 66/08 - Vergütungsanspruch des Prozesspflegers; Beitreibungsrecht des Rechtsanwalts; keine Vorrangigkeit des Beitreibungsrechts vor Inanspruchnahme der StaatskasseLeitsatz: 1. Auch die Vergütung eines Rechtsanwaltes, der (nur) eine Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57, 58 ZPO ausübt, erhält eine Vergütung nach dem RVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 RVG. 2. Der zum Vertreter nach §§ 57, 58 ZPO bestellte Rechtsanwalt hat nach § 41 Satz 1 RVG einen eigenen Anspruch gegen den von ihm vertretenen Beklagten und gemäß § 41 Satz 3 RVG in Verbindung mit § 126 Abs. 1 ZPO ein eigenes Beitreibungsrecht gegen den in die Prozesskosten verurteilten Prozessgegner. 3. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Anspruch gegenüber dem Beklagten oder das Beitreibungsrecht gegenüber dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner vorrangig vor einer Inanspruchnahme der Staatskasse nach §§ 45 ff. RVG geltend zu machen wären.OLG Düsseldorf10.09.2008
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19 U 29/07 - Verkehrssicherungspflicht für Treppen; fehlender HandlaufteilLeitsatz: Es stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn eine bereits im Jahr 1938/39 erbaute Treppe in einem öffentlichen Gebäude nicht nachträglich mit einem Handlauf ausgestattet wird, der über die letzte Stufe hinausführt.OLG Karlsruhe17.09.2007
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12 W 19/07 - Ordnungsgeld, Bestrafung eines UngehorsamsLeitsatz: Ein Ordnungsgeldes gegen eine geladene Partei, die zwar nicht erscheint, aber gem. § 141 Abs. 3 ZPO durch einen informierten Rechtsanwalt vertreten wird, bezweckt nicht die Bestrafung eines Ungehorsams. Daher ist das Festsetzen eines Ordnungsgeldes trotz Abschlusses eines Vergleichs in Abwesenheit der Partei jedenfalls dann ermessensfehlerhaft, wenn es erst nach Widerruf des geschlossenen Vergleichs gegen die widerrufende Partei erfolgt.KG05.04.2007
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12 U 25/06 - Beweislast bei mündlichem Verzicht auf vereinbartes Minderungsrecht bei fehlgeschlagener vertraglicher Zusicherung (hier: Vermietung sämtlicher Fläche an Ärzte); physiotherapeutische Praxis keine ärztliche; Ärztehaus; vertraglicher Konkurrenzschutz; MinderungsverzichtLeitsatz: An die Feststellung einer mündlichen Vertragsänderung zum Nachteil des Mieters (Verzicht auf Mietminderung für den Fall einer Vermietung von Räumen in einem "Ärztehaus" an Nicht-Mediziner) anlässlich einer Besprechung mit dem Vermieter zu einem anderen Zweck in einem Imbiss sind hohe Anforderungen zu stellen. Lässt sich nicht feststellen, welche Person welche Willenserklärungen ausdrücklich oder konkludent abgegeben hat, kann ein Vertragsschluss nicht festgestellt werden.KG26.10.2006