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V II ZR 24/12 - Unzulässigkeit eines Teilurteils; gemeinsame Vorfragen; Schallschutzmängel; Mietausfall; SachverständigenkostenLeitsatz: Der Erlass eines Teilurteils über einen Vorschussanspruch in Höhe der für die Beseitigung von Schallschutzmängeln erforderlichen Kosten ist unzulässig, wenn der Besteller daneben einen auf dieselben Mängel gestützten, auf Ersatz eines Mietausfalls sowie auf Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch geltend macht, über den nicht zugleich entschieden wird.BGH21.08.2014
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VIII ZR 243/12 - Unzulässige Schätzung des Verbrauches von Strom und Gas; unterlassene Ablesung; Selbstschätzung; Übernahme von Ablesedaten Dritter; gerichtliche Schätzung; Stromabrechnung; Gasabrechnung; Stromrechnung; GasrechnungLeitsatz: Zu den Rechtsfolgen einer nach § 11 Abs. 3 StromGVV/GasGVV unzulässigen Verbrauchsschätzung.BGH16.10.2013
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VIII ZR 310/12 - Keine Heizkostenabrechnung nach abgelesenem unrichtigen WertLeitsatz: 1. Ist der am Heizkörper gemessene Verbrauch aus zwingenden physikalischen Gründen unrichtig, hat der Vermieter die Heizkosten für den betreffenden Raum nach dem Ersatzverfahren des § 9 a HeizkV oder unter Abzug von 15 % nach der Fläche zu ermitteln. 2. Stützt der Vermieter seinen Nachzahlungsanspruch allein auf das (unrichtige) Ableseergebnis, kommt eine Schätzung des Mindestbetrages aufgrund der durchschnittlichen Quadratmeterkosten für das Gesamtobjekt nicht in Betracht. (Leitsätze der Redaktion)BGH05.03.2013
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VII ZR 84/10 - Merkantiler Minderwert bei Mehrfamilienhaus; Ermittlung des Mindestbetrages durch SchätzungLeitsatz: 1. Zur Schätzung eines Mindestbetrages für einen merkantilen Minderwert eines Gebäudes nach Beseitigung von Rissen im Innen- und Außenputz. 2. Auch wenn ein Minderwert im Vergleichswertverfahren nicht ermittelt werden kann, weil ein Markt für derartige Objekte nicht besteht, kann die Schadenshöhe aufgrund einer vom Sachverständigen vorgenommenen „Expertenbefragung" geschätzt werden. (Leitsatz 2 von der Redaktion)BGH06.12.2012
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V ZR 216/09 - „Kleine” Wertminderung des gekauften Hausgrundstücks wegen teilweise fehlender Baugenehmigung für bebaute Fläche; Schwarzbau; Grundstückskauf; Außenbereich; Schadensersatz für frustrierte Aufwendungen; vergebliche AufwendungenLeitsatz: Die Käufer eines Hausgrundstücks können zumindest die „kleine" Wertminderung von dem Verkäufer verlangen, wenn die Baugenehmigung nicht für alle Teile des auf dem gekauften Grundstück errichteten Gebäudes erteilt worden war und auch nicht erteilt werden konnte, weil das Grundstück im Außenbereich liegt. (Leitsatz der Redaktion)BGH08.07.2010
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IX ZR 118/09 - Gehörsrüge vor Verfassungsbeschwerde; Beweislast für Schadensersatz gegen WasserversorgerLeitsatz: Zur Umkehr der Beweislast für den Kausalitätsnachweis über das Ausmaß von Wasserverunreinigung, wenn die verantwortliche Kommune pflichtwidrig die hierfür erforderlichen Messungen unterlassen oder nicht dokumentiert hat.BGH01.07.2010
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III ZR 225/08 - Anscheinsbeweis für Verletzung der StreupflichtLeitsatz: Zur Frage des Anscheinsbeweises für eine Verletzung der Streupflicht. (Nichtamtlicher Leitsatz)BGH26.02.2009
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VII ZR 100/07 - Sachverständigengutachten aus anderem VerfahrenLeitsatz: Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht. (Leitsatz der Redaktion)BGH14.02.2008
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III ZR 146/07 - Werktag als letzter Tag der Verjährungsfrist; Verjährung von nach Schuldrechtsreform entstandenen Ansprüchen aus vor der Reform begründeten SchuldverhältnissenLeitsatz: 1. Auf nach dem 1. Januar 2002 entstandene Ansprüche aus einem Schuldverhältnis, das vor diesem Stichtag unter der Geltung des alten Verjährungsrechts begründet wurde, finden die neuen Verjährungsvorschriften nach Art. 229 § 6 EGBGB zumindest analog Anwendung. 2. § 193 BGB ist entsprechend auf Verjährungsfristen anwendbar.BGH06.12.2007
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VIII ZB 73/06 - OLG-Zuständigkeit für Berufung gegen AG-Urteil in Mietsachen; ausländischer Wohnsitz; Wohnsitzwechsel in der BerufungLeitsatz: Der aus dem Gebot der Rechtsmittelklarheit abgeleitete Grundsatz, daß der vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Wohnsitz einer Partei in der Berufungsinstanz ungeprüft zugrunde zu legen ist, gilt auch dann, wenn der Rechtsmittelführer in der Berufungsinstanz einen anderen (zusätzlichen) eigenen Wohnsitz angibt als im Verfahren vor dem Amtsgericht (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073).BGH10.07.2007