« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (4871 - 4880 von 8080)
Sortierung:
-
8 K 787/12 We - Härtefall, Opferrente, Dauer der Freiheitsentziehung, HäftlingsfreikaufLeitsatz: 1. Eine besondere Härte i.S.d. § 19 StrRehaG liegt vor, wenn bei Würdigung des Gesamtinhalts des Gesetzes der Ausschluss von der Leistung dessen Sinn und Zweck trotz ähnlicher Sachverhalte widerspräche. Nicht möglich ist es dagegen, über die Härtefallregelung aus allgemeinen Billigkeitserwägungen weitere Personen, die nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, einzubeziehen.2. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn die in § 17a Abs. 1 Satz 1 vorgeschriebene Mindesthaftdauer von 180 Tagen aufgrund einer willkürlichen Vorverlegung des Entlassungszeitpunkts durch die Leitung der Vollzugseinrichtung geringfügig unterschritten wird. Daran fehlt es bei einer Haftverkürzung infolge einer von der Bundesrepublik betriebenen Häftlingsfreikaufsaktion. (Leitsätze der Redaktion)VG Weimar16.05.2013
-
5 A 47/07 MD - Grundstücksrestitution; Rehabilitierungsbescheid; BindungswirkungLeitsatz: Die Rehabilitierungsgrundentscheidung ist zwar für das zuständige Vermögensamt bindend, jedoch nicht für den am Rehabilitierungsverfahren nicht beteiligten Verfügungsberechtigten. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)VG Magdeburg18.03.2008
-
5 A 221/03 MD - Rotarier; Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; politische VerfolgungLeitsatz: 1. Die deutschen Rotarier wurden in der Zeit zwischen 1933 und 1945 nicht gruppenverfolgt. 2. Aus Entscheidungen im Entnazifizierungsverfahren kann nicht auf eine politische Verfolgung i. S. d. Vermögensgesetzes geschlossen werden.VG Magdeburg14.09.2004
-
6 K 670/96 - Hauptentschädigung; Schadensausgleich; Lastenausgleich für VertriebeneLeitsatz: Zur Rückforderung von "Hauptentschädigung gegenüber Vertriebenen".VG Stuttgart14.10.1997
-
2 K 47/93 Me. - Komplexer Wohnungsbau, Rückübertragungsausschluss, Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund, Wohnungsneubau, Hauptauftraggeber, GeneralbebauungsplanLeitsatz: Eine Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau im Sinne von § 5 Abs. 1 c VermG liegt vor, wenn ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet oder rekonstruiert wurde und dies unter Anwendung der in der DDR gültigen Rechtsvorschriften für den komplexen Wohnungsbau geschah.VG Meiningen05.09.1994
-
3 K 1281/92 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; RückübertragungsausschlussLeitsatz: Wird von einem Ausreisewilligen verlangt, daß er zuvor sein Grundstück veräußere, so liegt ein Fall von Machtmißbrauch vor.VG Dresden22.06.1993
-
2 A 623/92 - Nötigung; Ausreiseverkauf; Zwangslage; unlautere MachenschaftLeitsatz: 1. Der Tatbestand der Nötigung zur Liegenschaftsveräußerung eines Ausreisewilligen ist am Tage der Grenzöffnung weggefallen. 2. Die Annahme einer subjektiv gerechtfertigten Zwangslage setzt nachvollziehbare objektive Gründe voraus, die die subjektive Annahme nicht völlig sinnlos und offensichtlich unbegründet erscheinen lassen.VG Schwerin19.08.1983
-
63 S 205/25 - Abbedingung von § 545 BGB in einem MietaufhebungsvertragLeitsatz: Zur Frage, wie in einem Mietaufhebungsvertrag die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB wirksam abbedungen werden kann und unter welchen Voraussetzungen eine wirksame Abbedingung der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Mietvertrag selbst eine unwirksame im Mietaufhebungsvertrag überlagert.LG Berlin II13.02.2026
-
4 C 240/22 - Minderverkaufspreis von 10 bis 15 % im Rahmen einer Verwertungskündigung ausreichendLeitsatz: Der im Rahmen einer sog. Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu prüfende „erhebliche Nachteil“ des Vermieters ist in Veräußerungsfällen dann gegeben, wenn das Haus oder die Wohnung nur mit einem erheblichen - 10- bis 15 %igen - Abschlag von dem sonst erzielbaren Preis verkauft werden könnte.(Leitsatz der Redaktion)AG Dachau10.05.2024
-
7 C 128/21 - Neubau nach Beseitigung von erheblichen SchädenLeitsatz: 1. Neubau i.S.d. § 556f BGB liegt auch dann vor, wenn Schäden beseitigt werden, die aus bauordnungsrechtlichen Gründen ein Bewohnen nicht gestatten.2. Ausreichend ist eine hinreichend konkrete Gefahr, dass dieser Zustand demnächst zu erwarten ist.(Leitsätze der Redaktion)AG Kreuzberg09.11.2022
