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  1. II ZR 27/09 - Gerichtsstand bei Mietsachen mit Auslandsberührung; Time-Sharing-Vertrag; Wohnrecht in Ferienanlage; OLG-Zuständigkeit für Mietberufung
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG a.F. ist nicht anwendbar, wenn ein in der Schweiz eingetragener Verein einen allgemeinen Gerichtsstand auch im Inland hat (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 10. März 2009 - VIII ZB 105/07, NJW 2009, 1610).
    BGH
    15.03.2010
  2. V ZB 38/02 - Unwirksame Rangvereinbarung für Rückstände bei Reallast
    Leitsatz: Die Bestellung einer Reallast, bei der die rückständigen Raten Rang nach dem Recht im übrigen haben, ist nicht möglich.
    BGH
    02.10.2003
  3. X ZB 9/02 - Berufung, Kosten der - zur Fristwahrung
    Leitsatz: Auch wenn der Berufungskläger die Berufung nur zur Fristwahrung einlegt und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zurücknimmt, ist dem Berufungsbeklagten eine zur Kostenfestsetzung angemeldete 13/20-Gebühr eines zu diesem Zeitpunkt bereits beauftragten zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zu erstatten.
    BGH
    17.12.2002
  4. V ZR 56/98 - Bereicherung, ungerechtfertigte - bei Wertsteigerungen
    Leitsatz: Wird bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstücks kaufvertrages ein Ausgleich für die vom Käufer durch Zahlungen an Dritte und entsprechende Aufwendungen veranlaßte Wertsteigerung der Kaufsache ver langt, steht einem derartigen Bereicherungsanspruch der Grundsatz der Subsi diarität der Eingriffskondiktion nicht entgegen.
    BGH
    16.07.1999
  5. V ZB 24/98 - Gemeindebefugnis zur Veräußerung von Volkseigentum
    Leitsatz: Die Befugnis der Gemeinden, volkseigene Grundstücke zu veräußern, ist nicht aufgrund des 1. Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 entfallen.
    BGH
    12.05.1999
  6. Blw 46/97 - Teilklage; Rechtskraftwirkung; Abfindungsposition
    Leitsatz: a) Die Grundsätze der "verdeckten Teilklage" gelten auch im Verfahren der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit. b) Hat das Landwirtschaftsgericht über einen bezifferten Antrag auf Zahlung einer Abfindung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LwAnpG entschieden, so steht die Rechtskraft der Entscheidung weder der Geltendmachung einer bisher nicht verfolgten Abfindungsposition noch der Nachforderung eines Restes aus den Abfindungspositionen entgegen, die bereits Gegenstand der Entscheidung sind.
    BGH
    15.01.1998
  7. III ZB 34/95 - Rechtswegzuständigkeit für Mietherausgabeanspruch des Berechtigten gegen den ehemaligen Eigentümer bzw. den Grundstücksverwalter
    Leitsatz: Für die Ansprüche auf Aushändigung der eingezogenen Mieten, die der Berechtigte nach Abschluß des Restitutionsverfahrens aufgrund seines zurückerworbenen Eigentums an einem Grundstück gegen den ehemaligen Eigentümer bzw. den Grundstücksverwalter geltend macht, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
    BGH
    30.11.1995
  8. 1 AR 8/16 - Internationale Zuständigkeit in Erbsachen, Grenzpendler
    Leitsatz: Bei sog. Grenzpendlern (hier: zwischen Deutschland und Polen) bestimmt sich die internationale Zuständigkeit in Erbsachen ab dem 17.8.2015 nach Art. 4 ff. EuErbVO und damit grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Letzterer ist unter Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der persönlichen familiären Eingliederung des Erblassers in den (Aufenthalts-) Mitgliedstaat unter Berücksichtigung der Erwägungsgründe 23 und 24 der EuErbVO zu bestimmen. Dies kann dazu führen, dass der gewöhnliche Aufenthalt eines bejahrten Grenzpendlers, der im Zweitstaat nicht integriert ist, beim Erststaat verbleibt, obwohl dieser keinen Wohnsitz mehr dort hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich dann nach nationalem Recht und knüpft gem. § 343 Abs. 2 FamFG n. F. an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland an.
    KG
    26.04.2016
  9. 8 U 234/04 - Mietvertrag mit Botschaft als Geschäftsraummietvertrag; Verjährungseinrede für Bürgen
    Leitsatz: 1. Der mit einer Botschaft als Mieterin geschlossene Vertrag stellt sich als Geschäftsraummietvertrag dar, auch wenn die Räume von der Botschaft sodann an Botschaftsangehörige als Wohnräume überlassen werden. 2. Der in Anspruch genommene Bürge kann sich auf die Verjährung der Bürgschaftsschuld auch dann berufen, wenn diese erst nach Klageerhebung eingetreten ist.
    KG
    23.05.2005
  10. 5 U 238/01 - Grundbuchberichtigung, Vorrang der vermögensrechtlichen Abwicklung auch bei rechtsstaatswidriger Enteignung
    Leitsatz: Zum Vorrang der vermögensrechtlichen Abwicklung auch bei rechtsstaatswidriger Enteignung in der Spätphase der DDR (entgegen BGH ZOV 2000, 235 = NJW 2000, 2421 = WM 2000, 1758 = LM H. 10/2000 § 1 VermG Nr. 34).
    OLG Brandenburg
    26.09.2002