« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (4861 - 4870 von 8080)
Sortierung:
-
BVerwG 8 B 64.01 - Erlösauskehranpruch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; GemeingebrauchLeitsatz: Die Prüfung des Rückübertragungsausschlußgrundes gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG im Rahmen eines Erlösauskehranspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG muß sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten (wie Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - VIZ 2000, 345).BVerwG05.06.2001
-
BVerwG 7 B 22.00 - Unternehmensrestitutipn; weggeschwommene Vermögenswerte; Einheitlichkeit des EnteignungsvorgangsLeitsatz: Zum Rechtsschicksal "weggeschwommener" Vermögenswerte.BVerwG12.05.2000
-
BVerwG 8 B 252.98 - Kündigungsbescheid; Sicherungshypothek; Zwangsvollstreckungstitel; LeistungsbescheidLeitsatz: 1. Der Bescheid gemäß Art. 14 Abs. 6 Satz 6 2. VermRÄndG über die Kündigung der Sicherungshypothek nach § 18 Abs. 1 Satz 3 VermG (F. 1991) ist dinglicher Titel auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen der in der Hypothek genannten Geldsumme aus dem Grundstück. 2. Eines besonderen Leistungsbescheides für die durch Kündigung fällig gestellte Forderung bedarf es insofern nicht.BVerwG08.03.1999
-
BVerwG 8 B 148.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Unternehmensgrundstück; erhebliche Beeinträchtigung; SachverständigengutachtenLeitsatz: Die Beurteilung der Lebensfähigkeit eines Betriebes bedarf der Begutachtung durch einen Sachverständigen.BVerwG19.11.1998
-
BVerwG 7 B 347.97 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsänderung; Einbeziehung in ein NaherholungsgebietLeitsatz: Der Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG kann nicht durch das Angebot eines Nutzungsverhältnisses abgewendet werden.BVerwG19.01.1998
-
BVerwG 7 C 16.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausreiseverkauf; AnscheinsbeweisLeitsatz: Ein staatlicher Verkaufsdruck im Zusammenhang mit einem Ausreisebegehren ist für eine Veräußerung von Grundeigentum auch dann ursächlich i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG, wenn er nicht deren alleinige oder wesentliche Ursache war; dementsprechend kann eine Erschütterung des in solchen Fällen anwendbaren Anscheinsbeweises (BVerwGE 100, 310) nicht schon damit begründet werden, daß eine andere Tatsache (hier: Wunsch nach Erfüllung einer privaten Verkaufszusage) die wesentliche Ursache für die Veräußerung gewesen sein könnte.BVerwG20.11.1997
-
BVerwG 7 C 31.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Ausreiseverkauf; Grundstückszwangsverkaufs wegen ÜberschuldungLeitsatz: Zur Frage der Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG im Falle eines gerichtlich veranlaßten Grundstückszwangsverkaufs wegen Überschuldung (Einzelfall).BVerwG29.04.1994
-
OVG 8 B 22.94 - Enteignung; verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des VermögensgesetzesLeitsatz: 1. Enteignungsmaßnahmen der DDR können als Hoheitsakte einer fremden Staatsgewalt nicht zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gemacht werden. 2. Die Bundesrepublik Deutschland kann nur nach Maßgabe des Einigungsvertrages für Hoheitsakte der DDR verantwortlich gemacht werden.OVG Berlin11.09.1995
-
OVG 8 B 108.93 - Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz; gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des VermögensgesetzesLeitsatz: Eine nach dem Verteidigungsgesetz durch DDR-Behörden ausgesprochene Enteignung kann im Verwaltungsrechtsweg nicht angefochten werden.OVG Berlin13.06.1995
-
6 K 359/14 Ge - Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen, StGB der RSFSR Art. 58 Abs. 4Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit einer von dem Militärhauptstaatsanwalt „A. W. Tschitschugan“ unterzeichneten russischen Rehabilitierungsurkunde.2. Sind in der Vollziehung des Urteils eines sowjetischen Militärtribunals Vermögenswerte eingezogen worden, die im Eigentum einer Erbengemeinschaft standen, der der Verurteilte angehörte, so besteht eine vermögensrechtliche Berechtigung nach § 1 Abs. 7 VermG auch dann, wenn die übrigen Miterben nicht in der russischen Rehabilitierungsentscheidung genannt werden.3. Dass im Urteil des sowjetischen Militärtribunals nicht die einzelnen der Einziehung unterfallenden Vermögensgegenstände genannt werden, sondern der Umfang der Einziehung erst im Nachgang durch russische Militärbehörden bestimmt worden ist, ist vermögensrechtlich unschädlich. (Leitsätze der Redaktion)VG Gera08.10.2015
