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5 K 2571/04 - Entschädigung bei Ausschlag der Unternehmensrestitution wegen Unmöglichkeit der Rückgabe der Singularrestitution; Vermutung für Fortbestehen eines landwirtschaftlichen Betriebes bis zur Überführung in die LPGLeitsatz: 1. Die unternehmensbezogenen Vorschriften über die Bestimmung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage (§§ 4, 3 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 EntschG) sind - wie im Vermögensgesetz - dann anzuwenden, wenn ein Unternehmen Gegenstand einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG war. 2. Für ein Fortbestehen des Unternehmens bis zur Schädigung spricht, dass für landwirtschaftliche Betriebe als staatliche Treuhänder entweder volkseigene Güter oder der Rat der Gemeinde bzw. Stadt einzusetzen waren. 3. Gegen die Stilllegung eines landwirtschaftlichen Betriebes spricht eine Vermutung, weil die DDR zur Versorgung der Bevölkerung und zur Einhaltung der vorgesehenen Ablieferungsnormen auf die Weiterführung verlassener landwirtschaftlicher Betriebe angewiesen war und die Treuhänder zu einer Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und bei der Nutzung zur Berücksichtigung der Erfordernisse des Aufbaus des Sozialismus verpflichtet waren. 4. Dafür, dass bis zur Überführung der landwirtschaftlichen Flächen in Volkseigentum eine Weiterführung des Betriebes erfolgte, spricht, dass einzelbäuerliche Betriebe aufgrund der hoffremden LPG-Strukturen in derartigen Fällen grundsätzlich erst nach Überführung in die jeweilige LPG im Sinne einer Betriebseinstellung untergingen. (Leitsätze der Redaktion)VG Dresden09.05.2008
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1 K 1437/01 - Vermögenszuordnungsbescheid; Verfügungsbefugnis bei ausgliedernder Umwandlung einer Gebietskörperschaft; Eigentumsvermutung kraft GrundbucheintragungLeitsatz: 1. Der Vermögenszuordnungsbescheid stellt die Eigentumsverhältnisse nicht nur mit zivilrechtlicher Wirkung, sondern zugleich auch für das Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz bindend fest. 2. Die ausgliedernde Umwandlung einer Gebietskörperschaft führt nicht unmittelbar zum Übergang des Grundeigentums auf das neu gegründete Tochterunternehmen und läßt daher deren bestehende Verfügungsbefugnis zunächst unberührt. (Leitsätze der Redaktion)VG Leipzig21.02.2006
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9 K 1992/01 - Verfolgungsbedingtheit; Vermögensverlust; Erbausschlagung; Vermögensaufgabe; Anmeldung; Erbschein; Erbberechtigung; weggeschwommene" Grundstücke; Unternehmensschädigung; Zwischenerwerb; Vermutung verfolgungsbedingten VermögensverlustLeitsatz: 1. Die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes i. S. v. § 1 Abs. 6 VermG in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 wird von Gesetzes wegen vermutet (Art. 3 Abs. 1 REAO); sie kann (nur) durch den in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO vorgesehenen Beweis widerlegt werden. 2. Die Erbausschlagung ist als rechtsgeschäftliche Vermögensaufgabe i. S. d § 1 Abs. 6 VermG i. V. m. Art. 3 REAO anzusehen. 3. Zur notwendigen Anmeldung von vermögensrechtlichen Grundstücken reicht die Angabe von Art, Umfang und Ort des Vermögenswertes, der berechtigten Anmelder und die Individualisierbarkeit der einzelnen Grundstücke aus. 4. Zum Nachweis der Berechtigung nach einer Erbausschlagung bedarf es dann keiner Vorlage eines Erbscheines, wenn die Erbberechtigung anderweitig nachgewiesen ist. 5. § 3 Abs. 1 Satz 10 VermG ordnet eine Restitution von "weggeschwommenen" Einzelgrundstücken auch und gerade für den Fall an, daß das Unternehmen nicht mehr existiert. 6. Ein Zwischenerwerb vom geschädigten Unternehmen durch ein anderes Unternehmen, das erst an eine natürliche Person veräußert, beseitigt die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG.VG Potsdam26.05.2005
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29 A 389.94 - unredlicher Erwerb; ordnungsgemäße Verwaltungspraxis; Redlichkeit; Wohnraumlenkung; ErholungsgrundstückLeitsatz: Zur ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis im Sinne von § 4 Abs. 3 lit. a VermG.VG Berlin25.02.1999
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VG 27 A 33.93 - Zuordnungssperre; Erwerberschutz; öffentliches FinanzvermögenLeitsatz: Für den Beginn der Zuordnungssperre ist bei der Veräußerung der Eingang des Eintragungsantrages beim Grundbuchamt maßgebend.VG Berlin18.05.1998
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1 A 342/95 - verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Neubauer; NeubauernwirtschaftLeitsatz: Zur verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung eines Neubauern, der sich der sog. "Aktion Ungeziefer" durch Flucht entzogen hat und dessen Neubauernwirtschaft aufgrund der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 in Volkseigentum überführt wurde.VG Schwerin26.11.1997
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1 K 4253/95 - Verfolgungsvermutung; Kollektivverfolgung; Erbengemeinschaft; Seehof-Fall; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Widerlegung der Verfolgungsvermutung; Veräußerungsfälle; Angemessenheit des KaufpreisesLeitsatz: 1. Zum Inhalt der Verfolgungsvermutung. 2. Ihre Widerlegung in Fällen der Kollektivverfolgung. 3. Die Führung des Gegenbeweises.VG Potsdam12.12.1996
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VG 25 A 88.94 - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Rückübertragungsanspruch; RestitutionsanspruchLeitsatz: Zur Vermutung eines verfolgungsbedingten Verlustes.VG Berlin21.08.1995
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VG 31 A 236.93 - Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Resrtitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; SMAD-Befehl Nr. 124Leitsatz: Die Enteignung eines einzelnen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands belegenen Vermögenswertes, der im Eigentum eines Unternehmens mit Hauptsitz in Berlin steht, erstreckt sich nicht auf im Ostsektor Berlins belegene Vermögenswerte dieses Unternehmens. Die nachfolgende Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte durch deutsche Behörden im Jahre 1950 beruht nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage.VG Berlin22.05.1995
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65 S 37/23 - Vertragliche Einschätzungen der Begründungsmittel für eine MieterhöhungLeitsatz: 1. Sieht eine Mietvereinbarung vor, dass für ein Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich auf den Mietspiegel Bezug zu nehmen ist und nur dann, wenn der Mietspiegel für die Wohnung keinen repräsentativen Wert aufweist, ausnahmsweise auf ein anderes gesetzliches Begründungsmittel zurückgegriffen werden darf, so ist eine nur mit Vergleichswohnungen begründete Mieterhöhung mangels ausreichender Begründung formunwirksam.2. Der Berliner Mietspiegel ist als einfacher Mietspiegel wirksam, weil sich nach dem Gesetz nicht das Erfordernis ergibt, dass überhaupt Daten erhoben werden; vielmehr reicht, dass er zwischen Mieter- und Vermieterverbänden ausgehandelt wird.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin II19.04.2024