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V ZR 69/21 - Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach dem gesetzlichen bzw. ver-einbarten Verteilungsschlüssel, Änderung des KostenverteilungsschlüsselsDer Fall: ...bereits seit geraumer Zeit vor Gericht...BGH16.09.2022
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V ZR 151/21 - Keine Rechtseintragung in das Grundbuch ohne Angabe eines BerechtigtenLeitsatz: Ohne die Angabe eines Berechtigten ist die Eintragung eines Rechts in das Grundbuch inhaltlich unzulässig. Deshalb kann ein Antrag auf Grundbuchberichtigung nicht auf die Löschung des eingetragenen Eigentümers beschränkt werden (Bestätigung von Senat, Urteil vom 12. Juni 1970 - V ZR 145/67, NJW 1970, 1544, 1545).BGH16.09.2022
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V ZR 180/21 - Vertretung der verwalterlosen GemeinschaftLeitsatz: 1. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, so wird sie bei einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den klagenden Verband allein (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Juli 2022 - V ZR 202/21, juris). 2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bedarf die Erhebung einer gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichteten Klage auf anteilige Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage keiner auf die Klageerhebung bezogenen Beschlussfassung. 3. Erhebt der Verwalter im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer, sind Beschränkungen seiner Vertretungsmacht im Innenverhältnis, die die Befugnis zur Klageerhebung betreffen, jedenfalls im Grundsatz nicht zu überprüfen.BGH16.09.2022
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65 S 55/22 - Umstellung auf Fernwärme, Duldung bei zeitweiser UnbewohnbarkeitLeitsatz: ...sie besteht - vor Gericht durchgesetzt...LG Berlin20.09.2022
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66 S 162/22 - Einbruch in Nachbarwohnung wegen Wasserschadens, KündigungsgrundLeitsatz: Eine Kündigung des Vermieters ist nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter nach seinem Urlaub einen Wasserschaden in seiner Wohnung mit einer Wasserpfütze in der Küche entdeckt und die darüber liegende leerstehende Wohnung gewaltsam öffnet, um die Ursache festzustellen und weitere Schäden zu verhindern.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.09.2022
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V ZB 22/21 - Löschung einer streitigen VorbemerkungLeitsatz: Die in dem Rechtsstreit zwischen dem Gläubiger und dem ehemaligen Grundstückseigentümer als persönlichem Schuldner zu treffende Entscheidung, ob ein durch Vormerkung gesicherter Anspruch besteht, ist nicht vorgreiflich für den Prozess, in dem der Erwerber des Grundstücks den Gläubiger auf Löschung der Vormerkung in Anspruch nimmt.BGH22.09.2022
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67 S 113/22 - Geltendmachung der VormieteLeitsatz: Der erfolgreichen Geltendmachung des Vormietprivilegs des § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB steht es nicht entgegen, dass in einem dem Mietvertrag vorhergehenden Mietverhältnis eine die Grenzen des § 556d Abs. 1 BGB oder seiner Ausnahmetatbestände überschreitende (Vor-) Miete vereinbart wurde.LG Berlin22.09.2022
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V ZB 8/22 - Voraussetzungen für die Beteiligungsstellung von Miteigentümern in der Tei-lungsversteigerungLeitsatz: a) In dem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sind die Eigentümer der übrigen Miteigentumsanteile nicht schon wegen ihrer Stellung als Miteigentümer als Beteiligte i.S.v. § 9 Nr. 1 ZVG anzusehen. b) Die übrigen Miteigentümer sind aber nach § 9 Nr. 1 ZVG Beteiligte, wenn für sie oder ihren jeweiligen Miteigentumsanteil ein Recht an dem zu versteigernden Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen ist (etwa ein Grundpfandrecht, ein Vorkaufsrecht oder eine Regelung nach § 1010 BGB), oder wenn ihre aus dem Grundbuch ersichtlichen rechtlichen Interessen ausnahmsweise ihre Beteiligung gebieten; das ist etwa dann der Fall, wenn eine Gesamtgrundschuld auf allen Miteigentumsanteilen lastet (Fortführung von Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31).BGH22.09.2022
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V ZB 2/20 - Einfache Anwaltsgebühr bei Vertretung in der Zwangsversteigerung mit meh-reren BeteiligtenLeitsatz: Vertritt der Rechtsanwalt den Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer als Gesamtschuldner haften, dann handelt es sich um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG und erhält der Anwalt für das Verfahren nur eine 0,4-Gebühr nach Nr. 3311 Ziff. 1 VV RVG.BGH22.09.2022
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12 W 26/22 - Wert von Feststellung und Auskunft im Rahmen der MietpreisbremseLeitsatz: 1. Das Interesse der Parteien an der Feststellung der nach den Vorschriften über die „Mietpreisbremse“ gemäß §§ 556d ff. BGB höchstzulässigen Miete ist seit dem 1. Januar 2021 entsprechend § 41 Abs. 1 GKG n. F. mit dem Jahresbetrag der streitigen Miete zu bewerten.2. Zur Ermittlung des Streitwerts der Klage auf Auskunft über die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete maßgeblichen Tatsachen nach § 556g Abs. 3 BGB (a. F.).3. Die Streitwerte für die Klage auf Feststellung überhöhter Miete und des Auskunftsanspruchs über die für die Zulässigkeit der Miete maßgeblichen Tatsachen richten sich nach einem Teilbetrag der Jahresmiete.(Leitsatz zu 3 von der Redaktion)KG29.09.2022