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  1. 8 U 106/08 - Munitionsfunde auf dem Flughafen Berlin-Tegel; Zulässigkeit eines Gewährleistungsausschlusses im Formularmietvertrag; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
    Leitsatz: 1. Die Bundesrepublik Deutschland kann sich als Vermieterin gegenüber gewerblichen Mietern auch dann auf einen formularmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn der Mangel in der Belastung des Grundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg besteht. 2. § 313 BGB ist im Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften auch dann unanwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist. 3. § 539 Abs. 1 BGB ist auf Aufwendungen des Mieters zur Mangelbeseitigung auch dann nicht anwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist. 4. Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG gilt nur im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern und begründet keine Ansprüche Dritter. 5. Ansprüche eines Landes gegen den Bund aus Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG können an Private abgetreten werden. 6. Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG begründet keine auf Freistellung gerichteten Ansprüche eines Landes gegen den Bund. 7. Zu den Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. 8. Zur Frage, ob das Land Berlin öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, im Boden aufgefundene Kampfmittel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
    KG
    14.05.2009
  2. 65 S 100/17 - Modernisierungsankündigung und diverse Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Die Anforderungen an die Darlegung des Vermieters an eine Modernisierungsankündigung sind nicht so hoch anzusetzen, dass ihm die Möglichkeit der Modernisierung erschwert oder sogar vereitelt wird. 2. Bei den folgenden Maßnahmen handelt es sich um Modernisierungsmaßnahmen: Anschluss an die Fernheizung auch bei nur teilweiser Kraft-Wärmekopplung; Ausstattung mit funkablesbaren Wasserzählern; Stilllegung von Schornsteinen im Zusammenhang mit der Änderung der Beheizung; Einbau eines Handtuchheizkörpers; Einbau von Einhandmischbatterien mit Durchflussmengenbegrenzern in Bad und Küche; Anbringung eines Hänge-WCs an einer Vorwandinstallation; Einbau einer styroporgetragenen Einbaubadewanne; Verstärkung des Elektrohausanschlusses; Installation einer Doppelsteckdose; Fassadendämmung nach EnEV; Einbau von Isolierglasfenstern. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    05.01.2018
  3. BVerwG 2 A 9.17 - Einstellungsbewerber, Tarifbeschäftigter, Übernahme in das Beamtenverhältnis, allgemeine Altersgrenze, Einstellungshöchstaltersgrenze, Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit Unionsrecht, Rechtsgrundlage, Parlamentsgesetz, Bundeshaushaltsordnung
    Leitsatz: 1. Die in § 48 BHO 2017 geregelte allgemeine Einstellungshöchstaltersgrenze von 50 Jahren für Bundesbeamte unterliegt weder verfassungs- noch unionsrechtlichen Bedenken. 2. Als politische Verfolgung gemäß § 3 i.V.m. § 1 BerRehaG anerkannte Zeiten müssen im Rahmen der Anwendung der Einstellungshöchstaltersgrenze gemäß § 48 BHO 2017 nicht (zusätzlich) zugunsten des Einstellungsbewerbers berücksichtigt werden. 3. Ein auf ein Präjudizinteresse wegen eines beabsichtigen Schadensersatzprozesses gestützter Feststellungsantrag, dass die Ablehnung eines Einstellungsbewerbers auf der Grundlage von § 48 BHO 1994 und des dazu ergangenen Rundschreibens des Bundesministeriums der Finanzen rechtswidrig war, ist begründet (und ein Schadensersatzbegehren nicht offensichtlich aussichtslos), weil die Ablehnung auf einer verfassungsrechtlich unzureichenden Rechtsgrundlage beruht.
    BVerwG
    20.09.2018
  4. BVerwG 3 C 39.05 - Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP-Kreisgericht; Parteirichter; Untersuchungs- und Schlichtungsausschuß der NSDAP; USchlA; NSDAP-Kreisleitung; Kreisamtsleiter; Innehabung von Parteifunktionen; Unwürdigkeit; Entnazifizierung; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ausgleichsleistung; Ausschluß; Anspruchsausschluß; Ausschlußtatbestand
    Leitsatz: Die ehrenamtliche Tätigkeit als NSDAP-Kreisrichter sowie als Leiter nachgeordneter Ämter in einer NSDAP-Kreisleitung rechtfertigt für sich allein noch nicht den Schluß auf ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG. Aus der Zuordnung von Inhabern dieser Funktionen in die Kategorie der Hauptschuldigen nach der Kontrollratsdirektive Nr. 38 kann keine Vermutung dafür entnommen werden, daß der Betroffene auch gemäß § 1 Abs. 4 AusglLeistG dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat.
    BVerwG
    19.10.2006
  5. BVerwG 4 C 43.87 - Tiefgaragenbonus; Garagenbonus; Stellplatzpflicht; Ermächtigungsgrundlage
    Leitsatz: Bei der Festsetzung der Vergünstigung des § 21 a Abs. 5 BauNVO (sog. Tiefgaragenbonus) bedarf es keiner ausdrücklichen Bestimmung einer Höchstgrenze. Der Tiefgaragenbonus ist auf diejenigen Garagen beschränkt, die der Bauherr in Erfüllung der ihm obliegenden Stellplatzpflicht errichtet hat. § 25 c Abs. 2 BauNVO ist wegen Fehlens einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage nichtig.
    BVerwG
    27.02.1992
  6. OVG 10 S 49.20 - Veränderungssperre, Erlass einer einstweiligen Anordnung, Mindestmaß an konkreten Planungsvorstellungen, Flächen für Gemeinbedarf
    Leitsatz: Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein wird. Dieses Mindestmaß ist gewahrt, wenn das Bezirksamt im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung in Form von Festsetzungen für Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zur Errichtung einer Schule hatte.
    OVG Berlin-Brandenburg
    22.03.2021
  7. OVG 10 B 1.14 - Vergnügungsstätten, Wettbüro, kommerzielle Unterhaltung, Nutzungsänderung, allgemeines Wohngebiet, gewerbliche Kleinbetriebe, Rücksichtnahmegebot, Zumutbarkeit, städtebauliche Grundsätze
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Form von Wettbüros in einem allgemeinen Wohngebiet des übergeleiteten Baunutzungsplans für Berlin 1958/60. 2. In allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans sind kerngebietstypische Wettbüros gemäß § 7 Nr. 8 Buchst. b BauO BE 1958 unzulässig, da sie generell störende gewerbliche Betriebe sind, die Nachteile oder Belästigungen für die Wohnnutzung der näheren Umgebung verursachen können. Bei nicht kerngebietstypischen Wettbüros kommt es auf die Beurteilung der Umstände des Einzelfalls an. 3. Im Rahmen des in § 7 Nr. 5 BauO BE 1958 enthaltenen landesrechtlichen Rücksichtnahmegebots kann bei der gebotenen Einzelfallbeurteilung in allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans die Regelung des § 4 BauNVO als sachverständige Konkretisierung allgemeiner moderner städtebaulicher Grundsätze für die Frage der Zumutbarkeit einer Vergnügungsstätte (hier: Wettbüro) für die Wohnnutzung in der näheren Umgebung als Bewertungshilfe berücksichtigt werden.
    OVG Berlin-Brandenburg
    06.10.2015
  8. OVG 11 A 1.08 - Abstrakte Normenkontrolle; Baumschutzsatzung; Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow; (Nicht-) Geltung des BNatSchG 2009; Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung; flächendeckender Gehölzschutz; Schutz von Bäumen mit geringem Stammumfang; landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Ausgleichsabgabenerhebung; Zulässigkeit einer Ersatzpflanzliste; Umfang der Ersatzpflanzung; mehrjähriges Nachpflanzgebot; Umfang der Ausgleichsabgabe (Wertansatz, Anwuchs- und Pflegekosten, Umsatzsteuer)
    Leitsatz: 1. Zum Umfang des Handlungs- und Gestaltungsspielraums einer Gemeinde beim Aufstellen einer Baumschutzverordnung. 2. Zur flächendeckenden Unterschutzstellung des Baumbestandes einer Gemeinde. 3. Zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe für Fällgenehmigungen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    10.02.2011
  9. 6 L 223.17 - Tagessatz-Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge, Zweckentfremdung, Möbliertwohnungen
    Leitsatz: Die Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Zur Sachverhaltsermittlung dürfen Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Inhaber dies nicht gestattet. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    10.05.2017
  10. 1 B 1/92 V - Aussetzung der Vollziehung; Enteignungen nach dem Aufbaugesetz; Gegenkonzept; Streitwert in vorläufigen
    Leitsatz: 1. Der defensive vorläufige Rechtsschutz nach § 80 a Abs. 3 VwGO setzt einen erfolglosen Antrag des Dritten auf behördliche Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 6 VwGO nicht voraus. 2. Im Verfahren nach § 3 a Vermögensgesetz ist die Beschwerde gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nach §§ 80, 80 a VwGO gem. § 37 Abs. 2 VermG statthaft. 3. Zur Frage, inwieweit Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes unterliegen. 4. Ein "Gegenkonzept" des Berechtigten ist im Verfahren nach § 3 a VermG nur beachtlich, wenn es spätestens bis zum Erlaß des Ausgangsbescheides vorgelegt worden ist. 5. Im Bescheid nach § 3 a VermG ist der voraussichtliche Kaufpreis des Vermögensgegenstandes mitzuteilen. 6. Der Streitwert beträgt in vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen Entscheidungen nach § 3 a VermG 1/20 des Kaufpreises /Verkehrswertes.
    BezG Potsdam
    18.03.1992