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  1. VG 13 K 122.16 - Blickdichter Zaun und Verunstaltungsverbot
    Urteil: ...Gerichts Erfolg. Zwar könne die Baubehörde...
    VG Berlin
    20.10.2016
  2. VG 9 K 75.15 - Hoheitliche Maßnahme, privatrechtliche Vereinbarung, VEB Amiga, Unvereinbarkeit mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates
    Leitsatz: 1. Eine (für eine Vertragsseite nachteilige) privatrechtliche Vereinbarung mit einem Volkseigenen Betrieb (hier: VEB Deutsche Schallplatten) auf Grundlage des Zivilgesetzbuches der DDR war keine hoheitliche Maßnahme i.S.v. § 1 Abs. 1 oder Abs. 5 VwRehaG.2. Selbst wenn eine privatrechtliche Vereinbarung eine hoheitliche Maßnahme darstellen würde, wäre eine für eine Seite nachteilige Honorarvereinbarung nicht mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar, wenn die betroffene Vertragspartei die Vereinbarung aus eigenem Willensentschluss eingegangen ist und den Vertrag nicht angefochten hat. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    24.02.2017
  3. VG 4 K 300.11 - Entschädigung; Entschädigungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Missbrauchstatbestand; Missbrauch der eigenen Stellung; Missverhältnis zum maßgeblichen Grundstückswert; Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der Verfolgungsbedingtheit des Grundstücksverkaufs
    Leitsatz: 1. Für den Ausschlussgrund des schwerwiegenden Missbrauchs der eigenen Stellung reicht objektiv ein lediglich unangemessener Kaufpreis nicht aus; erforderlich ist ein gravierendes Missverhältnis zum maßgeblichen Wert des Grundstücks, wobei als Leitlinie die Unterschreitung des damaligen Verkehrswertes um mehr als 25 v. H. gilt. 2. In subjektiver Hinsicht liegt in den Fällen, in denen sich objektiv der Missbrauch allein aus der Vereinbarung eines nicht angemessenen Kaufpreises ergibt, ein Missbrauch dann vor, wenn der Käufer erkannt hat oder erkennen musste, dass der Verkäufer zu der Gruppe der Personen gehört, die von dem nationalsozialistischen Unrechtssystem verfolgt worden ist, und er auch erkannt hat oder erkennen musste, dass der von dem Verkäufer erzielte Kaufpreis unangemessen niedrig war; Maßstab für diese Betrachtung ist dabei der Verkehrswert bzw. der Wert, der bei einem Verkauf durch eine nicht verfolgte Person hätte erzielt werden können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    03.12.2012
  4. VG 29 K 25.13 - Entschädigung für Beteiligung ausländischer Gesellschafter an der Löwenbrauerei - Böhmisches Brauhaus AG -; Freistellung von ausländischen Geschäftsanteilen
    Leitsatz: 1. Eine Entschädigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz ist auch für zunächst freigestellte Beteiligungen von ausländischen Gesellschaftern an den enteigneten Unternehmensträgern zu gewähren. 2. Eine Entschädigung für freigestellte ausländische Anteile an Gesellschaften ist unabhängig davon zu gewähren, ob der Unternehmensträger als solcher oder nur im Osten belegene Vermögenswerte des Unternehmens enteignet wurden. 3. Von einer Freistellung ausländischer Anteile ist dann auszugehen, wenn der Listenenteignung zu entnehmen ist, dass die Enteignung nicht die ausländischen Anteile, sondern nur deutsche Anteile umfassen sollte. 4. Eine Entschädigung ist nicht nur für freigestellte Beteiligungen von natürlichen, sondern auch für diejenige von juristischen Personen zu gewähren. 5. Die Entschädigung bestimmt sich nach dem 1,3fachen des im Hauptfeststellungszeitraum vor der Schädigung zuletzt festgestellten Einheitswertes, Ersatzeinheitswertes oder des Reinvermögens. 6. Anspruchsverpflichteter ist derjenige, der den enteigneten Vermögenswert erhalten hat. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    31.01.2013
  5. VG 4 K 38.11 - Entschädigungsanspruch bei Restitutionsausschluss wegen besatzungshoheitlicher Enteignung; Anrechnungspflicht bei Restitution verfolgungsbedingt entzogener Unternehmensbestandteile an wiederaufgelebte OHG i.L.
    Leitsatz: Wird ein Grundstück, das im Eigentum einer OHG stand, als Unternehmensbestandteil an die wiederaufgelebte oHG i.L. zurückübertragen, so entfällt die Anrechnungspflicht nach §§ 6 Abs. 7 Satz 3 VermG, 4 Abs. 4 Satz 3 EntschG nicht deswegen, weil die Liquidationsgesellschaft den Erlös aus der Veräußerung des restituierten Grundstücks an die Rechtsnachfolger der ehemals an dem Grundstück Vormerkungsberechtigten als damalige Treugeber ausgekehrt haben will.
    VG Berlin
    14.06.2013
  6. VG 16 K 5.12 - Sozialer Wohnungsbau; Wohnungsbindung; Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“; Antrag auf Bestätigung des Zeitpunkts; Zwangsversteigerung beschlossen; Notverkauf durch Insolvenzverwalter; Zustimmung der IBB; öffentliche Aufwendungsdarlehen; Sicherung durch Grundschulden; Löschungsbewilligung der IBB; Rückgabe der Landesbürgschaften; Regelungslücke; Analogie
    Leitsatz: Zum Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert" von Sozialwohnungen bei einem Notverkauf des Insolvenzverwalters zur Abwendung der Zwangsversteigerung mit Zustimmung der IBB, die die Löschung der öffentlichen Grundpfandrechte gegen Rückgabe der Landesbürgschaften bewilligt hat.
    VG Berlin
    19.09.2013
  7. VG 29 K 6.11 - Umfang der Vermutung für verfolgungsbedingten Vermögensverlust
    Leitsatz: 1. Die für den Ursachenzusammenhang zwischen der Verfolgung und dem Verlust streitende Vermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG gilt nur für die in Art. 3 der Anordnung BK/0 (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBl. für Groß-Berlin I S. 221) aufgeführten Rechtsgeschäfte. 2. In den anderen Fällen bedarf es besonderer Feststellungen im Einzelfall, ob der Eigentumsverlust auf die Verfolgung zurückzuführen war (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 7 C 28.01 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 = juris Rdnr. 13), wobei die Anforderungen an den Nachweis der Kausalität angesichts des inzwischen verstrichenen Zeitraums und des Verlusts vieler Beweismittel und Akten nicht überspannt werden dürfen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    25.11.2011
  8. VG 16 K 28.10 - Voraussetzungen einer Abrissgenehmigung für denkmalgeschütztes Haus
    Leitsatz: 1. Die Abrissgenehmigung für ein denkmalgeschütztes Haus ist dann zu erteilen, wenn eine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit für den Eigentümer nicht mehr besteht. 2. Das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Erträge nach einer Sanierung die Instandsetzungskosten nicht dauerhaft aufwiegen; die Grenzen einer zumutbaren Belastung sind erst dann überschritten, wenn das Objekt praktisch unverkäuflich ist. 3. Ein angemessener Kaufpreis bestimmt sich nicht nach den für den ursprünglichen Erwerb und die Instandsetzung aufgewandten Kosten (oder gar nach dem Marktwert eines nicht denkmalgeschützten vergleichbaren Objekts), sondern nach dem Bodenwert abzüglich der Abrisskosten. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    13.10.2011
  9. VG 29 K 21.09 - Restitution; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; unlautere Machenschaft; Investitionskauf für Bau von Verkehrsanlagen; Verkehrsfläche; Vollzugsdefizit
    Leitsatz: Der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) ist nicht erfüllt, wenn dieser ein Grundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1996 - 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114). Dazu ist nicht erforderlich, dass eine Enteignung für den Fall des Scheiterns des Ankaufs bereits vorbereitet war. Das gilt auch dann, wenn - wie hier beim Bau von Verkehrsanlagen - ein Vollzugsdefizit insofern bestand, als tatsächlich in erheblichem Umfang die Überführung benötigter Flächen in Volkseigentum unterblieb.
    VG Berlin
    16.02.2012
  10. VG 26 L 43.14 - Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung der SED-Diktatur; Projektförderung; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Haushaltsplan; fehlerfreies Ermessen
    Leitsatz: 1. Eine einstweilige Anordnung setzt voraus, dass das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung erkennbar Erfolg haben wird, wobei an die Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen ist. 2. Durch die Ausweisung finanzieller Mittel in dem durch Haushaltsgesetz festgestellten Haushaltsplan wird die Verwaltung lediglich ermächtigt, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen (§ 3 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung - LHO -), Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden durch den Haushaltsplan hingegen nicht begründet (§ 3 Abs. 2 LHO). Dem gegen die Ablehnung einer weiteren Projektförderung aus derartigen Mitteln vorgehenden Antragsteller steht daher nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung zu. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    11.04.2014