Urteil Hoheitliche Maßnahme, privatrechtliche Vereinbarung, VEB Amiga, Unvereinbarkeit mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates
Schlagworte
Hoheitliche Maßnahme, privatrechtliche Vereinbarung, VEB Amiga, Unvereinbarkeit mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates
Leitsätze
1. Eine (für eine Vertragsseite nachteilige) privatrechtliche Vereinbarung mit einem Volkseigenen Betrieb (hier: VEB Deutsche Schallplatten) auf Grundlage des Zivilgesetzbuches der DDR war keine hoheitliche Maßnahme i.S.v. § 1 Abs. 1 oder Abs. 5 VwRehaG.
2. Selbst wenn eine privatrechtliche Vereinbarung eine hoheitliche Maßnahme darstellen würde, wäre eine für eine Seite nachteilige Honorarvereinbarung nicht mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar, wenn die betroffene Vertragspartei die Vereinbarung aus eigenem Willensentschluss eingegangen ist und den Vertrag nicht angefochten hat.
(Leitsätze der Redaktion)
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