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VG 16 A 58.99 - Förderungsprogramm "Mag 90"Leitsatz: 1. Werden nach dem "Betreff" von Förderbescheiden die Mittel zur "Finanzierung der Kosten (...) für (...) Wohnungsbestand" bewilligt, wird davon die sich überwiegend oder gar ausschließlich auf Gewerberäume beziehende Modernisierung und Instandsetzung selbst dann nicht umfaßt, wenn die Gewerberäume in einem Wohngebäude liegen. 2. Der Berechtigte tritt nicht in bezug auf das Grundstück bestehende Förderverhältnisse ein, wenn die Zuwendungsbescheide als Sammelbescheide sich nicht auf das konkrete Grundstück beziehen.VG Berlin14.04.2005
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VG 18 A 165.01 - Keine Verpflichtung des Sozialamts gegenüber Vermieter aus einer ÜbernahmeerklärungLeitsatz: 1. Eine Mietübernahmeerklärung des Sozialamts begründet nur dann ausnahmsweise einen Zahlungsanspruch des Vermieters, wenn ein Rechtsbindungswille unzweifelhaft zum Ausdruck gekommen ist. 2. Eine eigene Zahlungsverpflichtung des Sozialamts besteht auch dann nicht, wenn die schriftliche Zusage der Mietübernahme die Einschränkung enthält, es würden keine Verpflichtungen für sonstige Obliegenheiten aus dem Mietvertrag übernommen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin14.03.2002
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VG 19 A 18.00 - Mietobergrenzen; unzulässige Mietsenkungsanordnung im SanierungsgebietLeitsatz: 1. Die Festsetzung von Mietobergrenzen im Sanierungsgebiet und eine daraus abgeleitete Mietsenkungsanordnung im Einzelfall ist allenfalls als Auflage zu einer Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch zulässig. 2. Für Modernisierungsmaßnahmen zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes ist jedenfalls im vorläufigen Rechtsschutzverfahren davon auszugehen, daß der Eigentümer einen Anspruch auf eine auflagenfreie Genehmigung hat. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin11.02.2000
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VG 19 A 204.03 - GFZ-Befreiungsgebühr nur entsprechend dem VerwaltungsaufwandLeitsatz: Eine Befreiungsgebühr, die sich nicht nur nach dem Verwaltungsaufwand richtet, sondern auch die wirtschaftlichen Vorteile des Bauherrn berücksichtigt und damit zum Instrument zur Erzielung von Finanzmitteln für die öffentliche Hand, ist rechtswidrig. Daß eine Gebührenerhebung nach dem wirtschaftlichen Wert der Befreiungsentscheidung in Berlin eine lange Tradition hat, ist unerheblich. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin13.02.2004
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VG 19 A 300.04 - Unverhältnismäßig hohe Befreiungsgebühren rechtswidrig; Befreiung von Geschoßflächenzahl; Grundflächenzahl; GFZ; GRZ; BaugebührenUrteil: ...maßgeblich. Das Gericht rechnete eindrücklich...VG Berlin17.12.2004
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VG 19 A 5.00 - Werbeplakat; Beseitigungsverfügung; Befreiung; Verunstaltung; denkmalrechtlicher UmgebungsschutzUrteil: ...Berlin Erfolg. Das Gericht meinte, die...VG Berlin17.02.2000
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VG 19 A 670.95 - Auflage zur Baugenehmigung, Untersagung der Nutzung des Vorgartens als Gaststättenfläche einer PizzeriaLeitsatz: Die Nutzung eines privaten Vorgartens als Gaststättenfläche einer Pizzeria ("Gartenlokal") ist in einer in geschlossener Bauweise mit mehreren Geschossen bebauten Seitenstraße eines allgemeinen Wohngebiets grundsätzlich zulässig. Entstehende Lärmprobleme sind durch gaststättenrechtliche Auflagen zu regeln.VG Berlin29.04.1998
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VG 19 A 68.98 - Verantwortlichkeit des Eigentümers für baurechtswidrige Zustände auf dem Nachbargrundstück, Gefahrengrenze, Wesen der Baugenehmigung, keine privatrechtsgestaltende Wirkung der BaugenehmigungLeitsatz: Der Eigentümer ist für einen baurechtswidrigen Zustand (Fehlen des zweiten Rettungsweges) auf dem Nachbargrundstück auch dann nicht verantwortlich, wenn er selbst diesen Zustand (durch Schließen der über sein Grundstück führenden Rettungswege) herbeigeführt hat, es sei denn, er ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zum Ausgleich der Baurechtswidrigkeit verpflichtet; allein aus der Erteilung einer Baugenehmigung folgt eine solche Verpflichtung nicht.VG Berlin15.07.1998
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VG 1 A 123.98 - Kein Unterfall des Haselnußbaums unter BaumschutzUrteil: ..., stellte das Gericht fest, daß ein...VG Berlin30.05.2001
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VG 1 A 21.02 - Niststätten für Haussperlinge und Fledermäuse erhaltungsbedürftigLeitsatz: Waren vor einer Sanierung der Fassade Niststätten von Haussperlingen und Fledermausquartiere vorhanden, die im Zuge der Fassadensanierung beseitigt wurden, hat der Grundstückseigentümer nach Beendigung der Bauarbeiten für angemessene Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzniststätten und -quartiere) zu sorgen.VG Berlin29.09.2003