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Urteil Mietobergrenzen
Schlagworte
Mietobergrenzen; unzulässige Mietsenkungsanordnung im Sanierungsgebiet
Leitsätze
1. Die Festsetzung von Mietobergrenzen im Sanierungsgebiet und eine daraus abgeleitete Mietsenkungsanordnung im Einzelfall ist allenfalls als Auflage zu einer Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch zulässig.
2. Für Modernisierungsmaßnahmen zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes ist jedenfalls im vorläufigen Rechtsschutzverfahren davon auszugehen, daß der Eigentümer einen Anspruch auf eine auflagenfreie Genehmigung hat. (Leitsätze der Redaktion)
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