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Urteil Förderungsprogramm "Mag 90"
Schlagworte
Förderungsprogramm "Mag 90"
Nichtamtliche Leitsätze
1. Werden nach dem "Betreff" von Förderbescheiden die Mittel zur "Finanzierung der Kosten (...) für (...) Wohnungsbestand" bewilligt, wird davon die sich überwiegend oder gar ausschließlich auf Gewerberäume beziehende Modernisierung und Instandsetzung selbst dann nicht umfaßt, wenn die Gewerberäume in einem Wohngebäude liegen. 2. Der Berechtigte tritt nicht in bezug auf das Grundstück bestehende Förderverhältnisse ein, wenn die Zuwendungsbescheide als Sammelbescheide sich nicht auf das konkrete Grundstück beziehen.
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