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B 5 K 11.643 - Häftlingshilfebescheinigung; Rückwirkende Aufhebung eines Bewilligungsbescheides über die besondere Zuwendung nach § 17 a StrRehaG wegen rechtskräftiger Verhängung einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat; unechte RückwirkungLeitsatz: Durch die Einfügung des § 17 a Abs. 7 StrRehaG ist eine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse eingetreten, die die rückwirkende Aufhebung eines vor dem 9. Dezember 2010 ergangenen Bewilligungsbescheides über die Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer rechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)VG Bayreuth12.12.2013
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VG 4 K 105.10 - Grundlagenbescheid über NS-Verfolgtenentschädigung ohne Bestimmung des geschädigten VermögenswertesLeitsatz: Gegenstand des Grundlagenbescheides über den Anspruch auf NS-Verfolgtenentschädigung muss sein, dass und zu welchem Zeitpunkt bestimmte Vermögenswerte von schädigenden Maßnahmen gemäß § 1 VermG betroffen waren, und dass ihre Rückgabe ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin05.08.2011
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VG 29 A 198.08 - Fischereiwirtschaftlich genutzter SeeLeitsatz: 1. Das Eigentum an einem (auch) fischereiwirtschaftlich genutzten See ist zum 1. Juli 1990 auf die Treuhandanstalt übergegangen. Dieser Eigentumsübergang kann durch Art. 21 EV überholt werden, wenn es sich um Verwaltungsvermögen handelt, wofür aber der Verwaltungsträger, der sich darauf beruft, die Beweislast trägt. 2. Gewässer I. Ordnung sind grundsätzlich Verwaltungsvermögen der Länder. Der Beweis dafür ließ sich jedoch hier nicht führen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin09.09.2011
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VG 29 K 385.10 - Entschädigung für verfolgungsbedingten Betriebsverlust; Schätzung; mehrstufiger Betrieb; Groß- und Einzelhandel; Richtzahltabelle; Gesamtbeschäftigtenzahl; Aufteilung auf einzelne Betriebsteile; ErsatzLeitsatz: Ist bei einem mehrstufigen Betrieb (Groß- und Einzelhandel) nur die Gesamtbeschäftigtenzahl bekannt, kann die Behörde den vergleichsweise niedrigsten Schätzwert heranziehen, der sich für die ermittelte Gesamtbeschäftigtenzahl aus den einschlägigen Tabellenzeilen der anzuwendenden Tabellen des Groß- und Einzelhandels ergibt, es sei denn, der sich ergebende Schätzwert wird dem Gesamtcharakter des Betriebes offenkundig nicht gerecht. (Nichtamtlicher Leitsatz)VG Berlin15.09.2011
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VG 16 K 166.10 - Anbau von Balkonen an denkmalgeschütztes HausLeitsatz: 1. Der Denkmalschutz bewirkt keine generelle Veränderungssperre, sondern steht einem Bauvorhaben nur dann entgegen, wenn es zu einer mehr als nur geringfügigen Beeinträchtigung führen würde. 2. Das ist bei dem Anbau von Balkonen dann nicht der Fall, wenn diese an der rückwärtigen Fassade errichtet werden sollen, die nur vom Hof aus einsehbar ist (eingeschränkte Beeinträchtigung für Stadtbild) und an den unteren Geschossen der rückwärtigen Fassade sowie bei den Nachbarhäusern Balkone vorhanden sind (Vorbelastung). (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin22.06.2011
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VG 1 L 174.10 - Anspruch auf Trinkwasserlieferung nur für dinglich Berechtigte (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher); kein eigener Lieferanspruch von Mietern und UntermieternTeaser: ...Rechtsgrundlage für seine Ansicht sieht das Gericht...VG Berlin17.09.2010
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VG 16 A 171.08 - Öffentlich rechtlicher Vertrag; städtebaulicher Vertrag; erster Förderungsweg; Grundförderung; Bewilligung; Anschlussförderung; Anspruch aus Vertrag (verneint); Buchholz-WestLeitsatz: Der Rahmenvertrag des Landes Berlin mit verschiedenen Investoren über die städtebauliche Entwicklung in Buchholz‑West, südlicher Teilbereich, vom 12. Dezember 1994 begründet keine Ansprüche der Förderungsnehmer auf die Gewährung einer Anschlussforderung nach Auslaufen der 15-jährigen Grundförderung.VG Berlin20.01.2011
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29 K 334.10 - Feststellung des Ablösebetrages nach Erlöschen zu übernehmender Grundpfandrechte; Rechtsschutzbedürfnis für Bescheidungsklage; Antragsberechtigung der begünstigten BankLeitsatz: Zur Feststellung bei Ende der staatlichen Verwaltung zu übernehmender Grundpfandrechte gem. § 16 Abs. 6 VermG i. V. m. § 4 Abs. 6 HypAblV ist auch nach deren Löschung die begünstigte Bank noch antragsberechtigt.VG Berlin15.09.2011
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4 K 5.10 - Verweigerung von Ausgleichsleistung wegen Tätigkeit als WehrmachtsrichterLeitsatz: Die Behörde hat die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschlusstatbestand für eine Ausgleichszahlung (§ 1 Abs. 4 AusglLeistG). Es gibt keine tatsächliche oder gesetzliche Vermutung, spricht auch nicht der erste Anschein dafür, dass ein Militärrichter in der NS-Zeit gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischem System erheblichen Vorschub geleistet hat. Eine Unaufklärbarkeit des Wirkens des Militärrichters geht damit zu Lasten der Behörde. Die Regelungen des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege bringen keine Beweislastregelung für den Fall der Unaufklärbarkeit der konkreten Tätigkeit eines entschädigungslos auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Wehrmachtrichters.VG Berlin08.10.2010
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VG 16 K 31.10 - Sozialer Wohnungsbau; Bestandsgebäude; Mieterhöhung; Zustimmung; Bedingung; Ermessen; Instandsetzung; Modernisierung; bauliche Änderungen; Fassadenwärmedämmung; Putzschäden; Schadensgrad; hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage mit Einbau von Thermostatventilen; Nachrüstungspflichten; bedingte Anforderungen; vom Bauherrn nicht zu vertretende Änderungen; Eigentumsrecht; Verhältnismäßigkeit; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Feststellungsklage; BescheidungsklageTeaser: ...ersichtlich als erstes Gericht – mit dieser...VG Berlin24.11.2011