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Urteil Öffentlich rechtlicher Vertrag
Schlagworte
Öffentlich rechtlicher Vertrag; städtebaulicher Vertrag; erster Förderungsweg; Grundförderung; Bewilligung; Anschlussförderung; Anspruch aus Vertrag (verneint); Buchholz-West
Leitsatz
Der Rahmenvertrag des Landes Berlin mit verschiedenen Investoren über die städtebauliche Entwicklung in Buchholz‑West, südlicher Teilbereich, vom 12. Dezember 1994 begründet keine Ansprüche der Förderungsnehmer auf die Gewährung einer Anschlussforderung nach Auslaufen der 15-jährigen Grundförderung.
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