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BVerwG 8 B 47.13 - Erlösauskehrberechtigung; Berechtigter bei der Entziehung der Beteiligung eines jüdischen Bankhauses an einer AG; Aktienanteilsschädigung bei Unternehmenssitz in Westdeutschland; Mutter-Tochter-Verhältnis bei Aktiengesellschaft; Bruchteilsrestitution; Einzelrestitution bei „Westunternehmen”; Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes auf Anteilsentziehung; verfolgungsbedingter VermögensverlustLeitsatz: 1. Die in ihren Anteilsrechten geschädigten Gesellschafter, die zugleich Unternehmensträger sind, können Berechtigte einer Bruchteilsrestitution sein. 2. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG gilt auch für Unternehmen im Westen Deutschlands, denen Vermögensgegenstände im Beitrittsgebiet gehörten. 3. Eine ergänzende Bruchteilsrestitution kommt auch nach Schädigungen in Betracht, die nicht nach dem Vermögensgesetz, sondern nach einem anderen Gesetz rückgängig gemacht wurden oder zu machen waren. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG08.04.2014
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BVerwG 5 B 57.13 - Teilflächenentschädigung; Verfahrensmangel; DarlegungserfordernisLeitsatz: 1. Das nach Ablauf der zweimonatigen Begründungsfrist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) eingegangene neue Vorbringen zu den gesetzlichen Zulassungsgründen der Beschwerde ist im Beschwerdeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen. 2. Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG15.01.2014
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BVerwG 8 B 33.11 - Nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Zeitwert; Einheitswert; Eigentumsverzicht; Reparaturaufwand; Reparaturstau; Instandsetzungsbedarf; rechtliches Gehör; Überzeugungsgrundsatz; RestschuldenerlassLeitsatz: 1. Der Beleihungswert ist grundsätzlich aus der Differenz von Zeitwert und grundstücksbezogenen Belastungen zu ermitteln, und der Einheitswert kann nur für eine näherungsweise Berechnung herangezogen werden, insbesondere, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Berechnung deutlich vom Betrag des Einheitswerts abzüglich bestehender Verbindlichkeiten abweicht. 2. Ein Verzicht im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG kann auch bei Restschuldenerlass vorliegen. Die Zusage mietfreien Wohnens oder einer geringen Leibrente genügt ebenfalls nicht, eine Verzichtserklärung als entgeltliche Veräußerung zu qualifizieren. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG23.09.2011
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BVerwG 8 B 15.11 - Anmeldefrist für Ansprüche auf Bruchteilsrestitution; VerwirkungLeitsatz: 1. Auch vermögensrechtliche Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG unterliegen der Anmeldefrist nach § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG. 2. Hat der seine etwaigen vermögensrechtliche Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG erst nach Ablauf der Anmeldefrist geltend machende Antragsteller seine Interessen und Rechte bei einem Prozesserfolg der JCC durch das zu seinen Gunsten durchzuführende „Goodwill-Verfahren" zunächst als ausreichend gewahrt angesehen, hat er von der Geltendmachung eigener Ansprüche Abstand genommen, so dass die Anmeldung der Ansprüche nach einem längeren Zuwarten als unzulässig erscheint. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG09.09.2011
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BVerwG 8 B 63.10 - Rehabilitierung besatzungshoheitlicher Enteignung; Gehörsrüge; Wiederaufgreifen des VerfahrensLeitsatz: 1. Rehabilitierungsentscheidungen der dafür zuständigen russischen Behörde können nur dann zur Anwendung des § 1 Abs. 7 VermG führen, wenn die Vermögensentziehung durch staatliche Stellen der Sowjetunion verfügt worden war. 2. Ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ist nur aus den in § 51 Abs. 1 VwVfG aufgezählten Gründen möglich, u. a. wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat; nicht geprüft wird, ob ein bestimmter Gesichtspunkt im vorangegangenen Verfahren bereits erörtert wurde. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG09.05.2011
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BVerwG 3 B 45.10 - Rechtliches Gehör; Bahnnotwendigkeit eines Grundstücks; Berechtigung nach rechtsgeschäftlicher Veräußerung des betroffenen Vermögenswertes; Übergabebescheid; SchriftsatznachlassLeitsatz: 1. Jede Fremdnutzung einer Liegenschaft steht der Annahme ihrer ausschließlichen Bahnnotwendigkeit entgegen. 2. Sollen mit einem Übergabebescheid Liegenschaften übertragen werden, gehen diese mit seiner Vollziehbarkeit auf die Deutsche Bahn über. 3. Auch bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb durch die Person, die gleichzeitig den Vermögenszuordnungsanspruch verfolgt, besteht weiter ein Interesse an der Durchsetzung ihrer vermögenszuordnungsrechtlichen Berechtigung. 4. Die Widmung zu Bahnbetriebszwecken ist nicht mehr als ein Indiz für die Bahnnotwendigkeit des gewidmeten Gegenstandes. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG13.09.2010
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BVerwG 8 B 125.09 - Ergänzende Einzelrestitution; Maßgeblichkeit des Schädigungspunktes für Höhe einzuräumenden Bruchteilseigentums; Aktienerwerb nach Anteilsentziehung; Teilbestandskraft; Verfahrensmangel; Sachurteilsvoraussetzungen für Klageerweiterung; Beiladung des VerfügungsberechtigtenLeitsatz: 1. Nach der Anteilsentziehung von dem Unternehmen angeschaffte Aktien führen nicht dazu, dass sich die Höhe des Bruchteilseigentums steigert. 2. Sowohl bei einer Klageänderung (§ 91 VwGO) als auch bei einer Klageerweiterung (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO) müssen die Sachurteilsvoraussetzungen auch hinsichtlich des erweiterten Teils der Klage vorliegen und von Amts wegen geprüft werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Klagefrist. 3. Der am Restitutionsverfahren beteiligte Verfügungsberechtigte kann einen bestandskräftig gewordenen Teilbescheid über die Berechtigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG im Rahmen eines späteren Rechtsstreits über die Rückübertragung grundsätzlich nicht mehr in Frage stellen, so dass er ein rechtliches Interesse an einer Beiladung bereits im Verfahren über die Feststellung der Berechtigung hat. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG30.07.2010
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BVerwG 3 C 21.08 - Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs; Restschaden; Vermögenswert; Wertminderung; fehlendes Gebäude; abrissreifes Gebäude; RuineLeitsatz: Ungeachtet der in § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG angeordneten Fiktion des vollen Schadensausgleichs liegt bei Rückgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Restschaden nicht nur beim Fehlen eines Wohngebäudes, sondern auch dann vor, wenn es derart verfallen ist, dass dies dem völligen Fehlen gleichkommt.BVerwG30.04.2009
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BVerwG 5 B 148.07 - Ausschlußtatbestand des erheblichen Vorschubleistens; Kreisbauernführer; Anerbenrichter; SA-Scharführer; Bauernführer; ehrenamtliche Funktionen auf Kreisebene der NSDAPLeitsatz: 1. Ein "erhebliches Vorschubleisten" setzt in objektiver Hinsicht voraus, daß nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten. 2. Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden sind, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu, hierfür reichen aber ehrenamtliche oder nachgeordnete Parteifunktionen auf Kreisebene nicht aus.BVerwG01.08.2007
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BVerwG 8 C 23.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; WohngrundstückLeitsatz: Wohngrundstücke, die an ein Volkseigenes Gut (VEG) der DDR verpachtet waren, das die Mieten vereinnahmte, haben auch dann keiner Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG unterlegen, wenn das VEG sie in heruntergewirtschaftetem Zustand den Eigentümern zurückgeben wollte (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).BVerwG10.10.2006