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Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Vertrag aus dem Jahr 1951
Leitsatz
Tritt die Ehefrau des hochbetagten, Jahrzehnte in der Wohnung lebenden Mieters als Erbin in das Mietverhältnis ein und ist noch drei Jahre nach Versterben ihres Ehepartners total auf die Wohnung fixiert und nicht in der Lage, ein Leben in anderer Umgebung zu organisieren, so kommt trotz des gegebenen Eigenbedarfs eine unbefristete Fortsetzung des Mietvertrags in Betracht.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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