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Urteil Gebührenstreitwert für Feststellungsklage zur Berechtigung einer Mietminderung
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Feststellungsklage zur Berechtigung einer Mietminderung
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Minderung wegen Mängeln der Mietsache richtet sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Minderung.
(Leitsatz der Redaktion)
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