« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (6341 - 6350 von 7944)

  1. X ZR 8/96 - Erfüllungsanspruch, - und Schadens- ersatz im Werkvertrag; Gewährleistung, - und Erfüllungsanspruch im Werkver- trag; Schadensersatz, - wegen Nichter- füllung statt Gewährleistung im Werk- vertrag; Verzug; Mangelhaftigkeit, - des Werkes; Ablehnungsandrohung; Nichterfüllung, -sverhältnis zur Gewährleistung im Werkvertrag; Verzicht; vVerjährung, - des Anspruchs gem. § 326 BGB
    Leitsatz: Die Revision ist zulässig, wenn der nach ihrer Einlegung durch den Kl. auf dessen Seite beige tretene Streithelfer sie fristge recht begründet. a) Ist ein Werk mangelhaft und befindet sich der Unternehmer aus diesem Grunde mit seiner Lei stungsverpflichtung im Verzug, so kann der Besteller die in den §§ 326 Abs. 1 und 634 Abs. 1 BGB vorgesehene Frist mit Ableh nungsandrohung setzen, ohne sich vorher für eine der beiden Anspruchsgrundlagen entscheiden zu müssen. b) Ist ein Werk mangelhaft, kann der Besteller auf den Erfüllungs anspruch und die Rechte aus den §§ 323 ff. BGB verzichten und nur noch Ansprüche aus Gewähr leistung nach den §§ 633 ff. BGB geltend machen. An die Annahme eines solchen Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen. Der Umstand allein, daß der Be steller im vorprozessualen Schriftverkehr nur werkvertragli che Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hat, rechtfertigt nicht die Annahme eines Verzichts auf Ansprüche aus § 326 BGB.
    BGH
    17.02.1999
  2. VII ZR 73/98 - Vertragsstrafe, trennbare Klausel über -; Fristüberschreitung, - des Auftrag- nehmers nach VOB; Fertigstellungsfrist, Überschreitung der -
    Leitsatz: a) Wird in einer Vertragsstra fenklausel wegen der Fristen auf eine weitere Klausel Bezug ge nommen, in der verschiedene Ausführungsfristen in sprachlich, optisch und inhaltlich voneinander getrennten Tatbeständen geregelt sind, so liegen trennbare Rege lungen der Vertragsstrafe vor, die einer eigenständigen Inhaltskon trolle unterzogen werden können. b) Den Auftragnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, er habe die Fristüberschreitung nicht zu ver treten oder durch von ihm nicht zu vertretende Umstände sei der Zeitplan so gestört, daß ein An spruch auf Vertragsstrafe ganz entfällt. c) Der Auftragnehmer kann sich auch dann auf fehlendes Ver schulden berufen, wenn er eine Behinderung nicht gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B angezeigt hat. d) Knüpft eine Klausel die Ver tragsstrafe an die Überschreitung der Fertigstellungsfrist, so endet der Verzug des Auftragnehmers mit der Fertigstellung und nicht erst mit deren Anzeige.
    BGH
    14.01.1999
  3. IX ZR 284/97 - Miterbenanteil; Pfändung eines -s; Teilungsversteigerung, - zur Verwertung eines gepfändeten Miterbenanteils
    Leitsatz: Zur Verwertung eines gepfändeten Mit erbenanteils im Wege der Teilungsverstei gerung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks.
    BGH
    19.11.1998
  4. V ZB 6/96 - Rechtswegzuständigkeit; Darlegung des Zivilrechtsweges
    Leitsatz: 1. Die behauptete Zulässigkeit des Zivilrechtsweges muß sich auch dann schlüssig aus dem Klagevorbringen ergeben, wenn die zuständigkeits- und die anspruchsbegründenden Tatsachen zusammenfallen. 2. § 549 Abs. 1 ZPO ist im Verfahren nach § 17 a Abs. 4 GVG entsprechend anwendbar.
    BGH
    11.07.1996
  5. III ZR 283/95 - Staatshaftung; Amtshaftung; Nichtgebrauch eines Rechtsmittels; Stillstand der Rechtspflege; Gebäudeigentum der LPG
    Leitsatz: Zum Verschuldensmaßstab beim Nichtgebrauch eines Rechtsmittels i.S.d. § 839 Abs. 3 BGB in einer politischen Umbruchsituation (hier: im Frühjahr 1991 im Lande Brandenburg).
    BGH
    07.11.1995
  6. IV ZR 101/93 - Maklerprovision; Nachweismakler; Kenntnis des Kunden von der Maklertätigkeit
    Leitsatz: Auf die Kenntnis des Maklerkunden von der für den Hauptvertrag kausalen Maklertätigkeit kommt es jedenfalls dann nicht an, wenn feststeht, daß der Kunde den Hauptvertrag auch mit Kenntnis nicht anders abgeschlossen haben würde.
    BGH
    06.07.1994
  7. IV ZR 226/92 - Gebäudeversicherung; Leitungswasserversicherung; Beschädigung des Heizkessels
    Leitsatz: In der Leitungswasserversicherung fällt auch die Beschädigung des Heizkessels, die durch das Platzen eines im Heizkessel befindlichen Wasserrohrs verursacht worden ist, unter das versicherte Risiko.
    BGH
    16.06.1993
  8. V ZR 52/91 - Erbbauzinserhöhungsvereinbarung; Anpassungsklausel; Lebenshaltungskostenindex
    Leitsatz: a) Soll sich vereinbarungsgemäß der Erbbauzins erhöhen, wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse derart nachhaltig ändern, daß der bisherige Erbbauzins dem Eigentümer nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, so genügt dafür jedenfalls eine Änderung um mehr als 20 % (hier bezogen auf den vom Tatrichter gewählten Maßstab der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Einkommen). b) Ist vereinbarte Voraussetzung einer Anpassung des Erbbauzinses eine Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, so ist auch die Entwicklung in dem zum Zeitpunkt der Erhöhung schon abgelaufenen Teil eines Kalenderjahres einzubeziehen. c) Bei einem nicht Wohnzwecken dienenden Erbbaurecht darf an die Prüfung, ob seit der letzten Erhöhung des Erbbauzinses die vereinbarte Anpassungsvoraussetzung einer Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse erneut eingetreten ist, nicht ein Maßstab angelegt werden, der überhöhte frühere Anpassungen ausgleicht. d) Der in der Fachpresse (u. a. in der Neuen Juristischen Wochenschrift) veröffentlichte statistische monatliche Indexstand der Lebenshaltungskosten ist offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.
    BGH
    24.04.1992
  9. V ZB 24/90 - Wohnungseigentümergemeinschaft; Mehrheitsbeschluss; Beschlussangelegenheiten; Beitragserhebung; Verzinsungspflicht; Wohngeldschulden; Abrechnungsschulden
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht befugt, durch Mehrheitsbeschluß auf rückständige Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums unabhängig von Eintritt und Höhe eines Verzugsschadens pauschal 10 % Zinsen zu erheben, es sei denn, sie wäre dazu durch Teilungserklärung oder Vereinbarung ermächtigt.
    BGH
    11.07.1991
  10. V ZB 14/88 - Wohnungseigentümer; Nachhaftung; Erwerber
    Leitsatz: Der "werdende" Wohnungseigentümer haftet auch nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten, die noch vor seinem Eigentumserwerb begründet werden und fällig geworden sind.
    BGH
    18.05.1989