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Urteil Grundsteuerforderungen als dingliche Rechte i.S.d. Europäischen Insolvenzverordnung
Schlagworte
Grundsteuerforderungen als dingliche Rechte i.S.d. Europäischen Insolvenzverordnung
Leitsatz
Öffentliche Lasten des Grundstücks (hier: Grundsteuerforderungen) sind als dingliche Rechte im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Europäischen Insolvenzverordnung anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2016, Senior Home, C-195/15, EU:C:2016:804).
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