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Suchergebnis Urteilssuche (5881 - 5890 von 7944)

  1. 65 S 456/88 - Minderung; Mietminderung; Mängel; Lärmbeeinträchtigung; Beweislast
    Leitsatz: Zur Beweislastverteilung bei Fehlerhaftigkeit der Mietsache (hier: störender Lärm).
    LG Berlin
    03.11.1989
  2. 82 T 148/89 - Beweissicherungsverfahrenskosten; Prozesskosten
    Leitsatz: Die Gerichtskosten des Beweissicherungsverfahrens sind Gerichtskosten und nicht außergerichtliche Kosten des Hauptsacheprozesses.
    LG Berlin
    23.05.1989
  3. 64 S 245/88 - Ersatzzustellung; Wohnungsaufgabe; Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage; Kostenentscheidung
    Leitsatz: 1. Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung nicht angetroffen, so kann die Zustellung auch dadurch erfolgen, daß das zu übergebende Schriftstück an dem Wohnort bei der zuständigen Postanstalt niedergelegt wird und eine schriftliche Mitteilung über die Niederlegung unter der Anschrift des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben wird. 2. Diese Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der zuständigen Postanstalt setzt aber voraus, daß der Adressat des zuzustellenden Schriftstücks die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wurde, tatsächlich innehat, d.h. dort lebte und insbesondere auch schlief. 3. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn der Adressat bereits vorher den räumlichen Mittelpunkt seines Lebens an einen anderen Aufenthaltsort verlegt hatte. 4. Der Wille des Adressaten, die bisherige Wohnung aufzugeben, muß für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein. Für die Aufgabe spricht, daß der Adressat seine persönliche Habe in die neue Wohnung mitge nommen hat und in dieser auch später verblieben ist. Der Aufgabeabsicht steht nicht entgegen, daß der Adressat weiterhin im Besitz eines Schlüssels zu seiner früheren Wohnung ist und das Türschild mit dem gemeinsamen Ehenamen nicht entfernt hat. 5. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Räumungsklage gegen einen von mehreren Mitmietern fehlt immer dann, wenn der Mitmieter den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und der Vermieter hiervon Kenntnis erhalten hat. 6. Nach dem Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung darf auch die Kostenentscheidung gegen eine am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligte Partei geändert werden.
    LG Berlin
    25.04.1989
  4. 64 S 526/86 - Mieterhöhung; Modernisierung; Erläuterung der Modernisierungserhöhung; Berechnung der Modernisierungserhöhung
    Leitsatz: 1. Die Zustimmung des Mieters zu Modernisierungsmaßnahmen stellt eine einverständliche Abänderung des Mietvertrages bezüglich des Mietgegenstandes dar. 2. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. 3. Zur Schadensminderungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen.
    LG Berlin
    31.01.1989
  5. 64 S 375/88 - Schadenersatz durch Mietinteressenten; Verschulden bei Vertragsschluß, vorvertragliches Verschulden, Mietinteressent, schuldhaftes Verhalten, Mietvertrag, Zustandekommen, Mietvertragsformular, Nichtunterzeichnung, Vertrauenstatbestand
    Leitsatz: 1. Übersendet der Vermieter dem Mietinteressenten einen nicht unterschriebenen Mietvertragsentwurf mit dem Bemerken, der Mietvertrag solle erst nach Eingang der Kautionszahlung von dem Vermieter unterschrieben werden, und unterzeichnet der Mieter den ihm übersandten Mietvertragsentwurf nicht, so kommt ein Mietvertrag nicht zustande. 2. Hat der Mieter in diesem Fall bei den Vertragsverhandlungen als sicher in Aussicht gestellt, daß er die Wohnung anmieten werde, so haftet er aus dem Ge sichtspunkt des vorvertraglichen Verschuldens auch ohne Mietvertrag auf den Mietzins solange, bis für den Vermieter erkennbar wird, daß der Mieter wegen der Nichtunterzeichnung des Mietvertragsformulars von einem Abschluß des Mietvertrages nicht ausgeht.
    LG Berlin
    30.09.1988
  6. 64 S 131/87 - Pachtvertrag; Mängelbeseitigung; Aufwendungsersatz; Vermieterverzug
    Leitsatz: 1. Die in einem Pachtvertrag von dem Pächter übernommene Verpflichtung, während der Pachtdauer erforderliche Aus besserungen und Erneuerungen auf seine Kosten vorzunehmen, steht dem Anspruch des Pächters auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zur Beseitigung anfänglicher Mängel nicht entgegen. 2. Der Verpächter kommt mit der Beseitigung von Mängeln schon dann in Verzug, wenn er trotz Hinweises auf die Mängel deren Beseitigung endgültig und ernsthaft verweigert. Der Pächter, der daraufhin die Mängel selbst beseitigen läßt, braucht dafür nicht das billigste Angebot auszuwählen. Er kann sich vielmehr insoweit auf das Urteil eines Fachmannes verlassen, selbst wenn die Kosten der Mängelbeseitigung sich dadurch vergrößern.
    LG Berlin
    08.09.1987
  7. 62 S 59/86 - Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Wohnung, unrenovierte
    Leitsatz: 1. Der zwischen dem Vor- und Nachmieter einer preisgebundenen Altbauwohnung mit Rücksicht auf den Abschluß eines Nachfolgemietvertrages geschlossene Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände des Vormieters ist insoweit wirksam, als der verlangte Kaufpreis dem objektiven Wert der veräußerten Gegenstände entspricht. 2. Der Käufer und Nachmieter hat die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung ergeben. 3. Zur Wertberechnung gekaufter Gegenstände. 4. Die Kammer folgt dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart (GE 86, 387).
    LG Berlin
    19.01.1987
  8. 63 S 301/82 - Feststellungsklage zur Verjährungsunterbrechung; Verjährung des Rückforderungsanspruchs bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; rückwirkende Herabsetzung; Rückforderungsanspruch; Verjährungsfrist; Verjährungsunterbrechung; Feststellungsklage; Preisstellenbescheid; Bestandskraft
    Leitsatz: 1. Da der Antrag auf Mietherabsetzung bei der Preisstelle für Mieten die Verjährungsfrist des § 30 I 2 I. BMG nicht unterbricht, ist eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung zulässig. 2. Das Feststellungsinteresse für einen zurückliegenden Zeitraum ist gegeben, da nach § 2 I Satz 1 I. BMG die Möglichkeit einer rückwirkenden Mietpreisherabsetzung besteht. 3. Für die Begründetheit der Feststellungsklage reicht es bereits aus, daß ein Anspruch auf Rückforderung zu viel entrichteten Mietzinses möglich und wahrscheinlich ist.
    LG Berlin
    16.03.1984
  9. 64/63 a S 173/83 - Anspruch auf Wertverbesserungszuschlag vor Abschluß des Preisstellenverfahrens; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Rechtsmittel, Wirkung; Unanfechtbarkeit; Wirkung, aufschiebende; Mieterhöhungserklärung; Kündigung, fristlose
    Leitsatz: 1. Ist ein Wertverbesserungszuschlag mietvertraglich vereinbart, ist eine Mieterhöhungserklärung gem. § 18 Abs. 1 1. BMG nicht mehr notwendig. 2. Seit Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin sind Modernisierungszuschläge auch dann fällig, wenn ein vorliegender Preisstellenbescheid noch keine Bestandskraft hat; die Nichtzahlung des Zuschlags berechtigt den Vermieter, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, zur fristlosen Kündigung.
    LG Berlin
    10.08.1983
  10. 62 S 160/82 - Heizkostennachzahlung; Betriebskostenabrechnung; Heizkosten; Nachforderung; Stromkosten; Vorauszahlung
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat Heizkostennachzahlungen, die aufgrund der vorgelegten Abrechnung gerechtfertigt sind, auch dann zu zahlen, wenn seine Heizkostenvorauszahlungen dadurch wesentlich überschritten werden. 2. Bezüglich der Stromkosten ist der Ansatz von Schätzkosten in der Heizkostenabrechnung unzulässig.
    LG Berlin
    13.12.1982