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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Zahlungsverzug; Minderungsquote; Flächenanteil; Irrtum über Minderungsquote
Leitsätze
1. Ein Mieter gerät dann nicht in Zahlungsverzug, der eine Kündigung rechtfertigen würde, wenn er sich bezüglich der Quote einer Mietminderung verschätzt.
2. Zur Berechnung der Minderung bei Nichtbenutzbarkeit eines Zimmers (hier: nach dem Flächenanteil).
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