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Urteil Minderung, Wohnflächenabweichung
Schlagworte
Minderung, Wohnflächenabweichung
Leitsätze
1. Ist im Mietvertrag die Größe der Wohnung mit "ca. 33 Quadratmeter" angegeben, handelt es sich um eine bloße Objektbeschreibung.
2. Ist die Wohnung tatsächlich kleiner, liegt kein Fehler vor, der den Mieter zur Minderung berechtigt.
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