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Suchergebnis Urteilssuche (5541 - 5550 von 7944)

  1. 18 S 295/15 - Mieterhöhungsverlangen, Verwendung des Berliner Mietspiegels 2015 als einfachen Mietspiegel
    Leitsatz: Unabhängig davon, ob der Berliner Mietspiegel 2015 qualifiziert i. S. d. § 555d BGB ist, kann er als einfacher Mietspiegel nach § 555c BGB herangezogen werden, um die ortsübliche Vergleichsmiete im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO zu ermitteln (Anschluss an LG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2015 - 67 S 120/15, GE 2015, 971). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.04.2016
  2. 63 S 575/12 - Bereicherungsansprüche gegen Vermieter wegen Schönheitsreparaturen; kein Aufwendungsersatz für eingebrachte Pflanzen und Garteneinrichtung
    Leitsatz: 1. Führt der Mieter im laufenden Mietverhältnis Schönheitsreparaturen durch, zu denen der Vermieter verpflichtet wäre, entsteht für den Mieter kein Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter, weil die Schönheitsreparaturen nicht ihm, sondern dem Mieter zugute kommen. Der Mieter kann Aufwendungsersatz dann nicht verlangen, wenn er den Vermieter nicht in Verzug gesetzt hat. 2. Ist dem Mieter erlaubt, die Mietsache nach dessen individuellen Wünschen zu verändern (hier: Einbringen von Pflanzen und Garteneinrichtung), verpflichtet dies den Vermieter i.d.R. nicht zum Aufwendungsersatz. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    07.03.2014
  3. 65 S 213/13 - Widerspruchslose Entgegennahme von verspäteter Mietzahlung nach Abmahnung als Vertragsänderung
    Leitsatz: Mahnt der Vermieter ständig verspätete Mietzahlungen zunächst ab, nimmt er danach jedoch über mehrere Jahre die weiterhin verspäteten Zahlungen konsequenzlos hin, ist von einer konkludenten Änderung der Fälligkeitsregelung auszugehen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    08.01.2014
  4. 65 S 321/11 - Mietminderung wegen Baulärms vom Nachbargrundstück und wegen Sichtbehinderung durch Aufstockung des Nachbarhauses
    Leitsatz: Ein Ausschluss der Minderung wegen Baulärms vom Nachbargrundstück kommt nur in Betracht, sofern bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten vorgelegen haben, wie z. B. bei einer Lage in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet oder bei baufälligen Gebäuden, bei erneuerungsbedürftigen Fassaden oder bei nahe gelegenen Baulücken. Eine Minderung ist nicht schon generell bei Bauarbeiten im Innenstadtbereich ausgeschlossen (entgegen LG Berlin, ZK 63, GE 2011, 1685). Eine Sichtverbauung durch Aufstockung des Nachbargebäudes kann nur dann zur Minderung berechtigen, wenn eine Parteiabrede zur Beschaffenheit der Mietsache (mit Fernsicht) vorliegt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.03.2013
  5. 67 S 365/12 - Betriebskostenumlage; Wachschutzkosten; Kosten des Sicherheitsdienstes; Wartungs- und Prüfungskosten für Trockensteigeleitung; Heizkostenkürzung bei Einrohrheizung
    Leitsatz: 1. Der Wohnraummieter ist zu einer Kürzung des auf ihn entfallenden Anteils der Kosten für eine Einrohrheizung jedenfalls dann nicht berechtigt, wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung auch bei einer Absenkung der Heiztemperaturen ohne Berücksichtigung der von den Ringleitungen abgegebenen Wärme nicht erfolgen kann. 2. Kosten des Wachschutzes sind nur dann umlagefähig, wenn der Sicherheitsdienst zum Schutz des Eigentums des Mieters notwendig ist. 3. Kosten der Wartung und Prüfung der Trockensteigeleitung sind nur dann umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag konkret aufgeführt sind. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    25.02.2013
  6. 1 Reha 95/11 - Opferrente; Ausschluss wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren; Maßgeblichkeit der Einzelstrafe
    Leitsatz: Für den Ausschluss der Opferrente wegen Verurteilung zu mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe ist die jeweilige Höhe der Einzelstrafe maßgebend. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Erfurt
    16.09.2011
  7. 65 S 296/10 - Minderung wegen Gestanks im Treppenhaus; Aufwendungen für Privatgutachter als Schadensersatz; Verpflichtung des Vermieters zur Einschaltung sozialer Dienste; keine Rückforderung bei vorbehaltloser Mietzahlung
    Leitsatz: 1. Erhebliche Geruchsbelästigung im Treppenhaus durch einen alten und kranken Mitmieter (Gestank nach Fäkalien und sich zersetzendem organischen Müll) berechtigen den Mieter zur Minderung. 2. Der Vermieter ist verpflichtet, auf den Verursacher der Belästigung einzuwirken (Einschaltung von sozialen Diensten, Wohnungsbesichtigung und Reinigung). 3. Ist er damit in Verzug, kann der Mieter Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten über das Ausmaß der Geruchsbelästigungen als Schadensersatz verlangen. 4. Bei vorbehaltloser Mietzahlung ist ein Rückforderungsanspruch ausgeschlossen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    28.01.2011
  8. BRH 13262/07 - Ahndung eines bewaffneten Grenzdurchbruchs als rehabilitierungswürdiges Unrecht; Vermutung der politischen Verfolgung
    Leitsatz: Die strafrechtliche Ahndung eines geplanten bewaffneten Grenzdurchbruchs fällt hinsichtlich der mit dem versuchten ungesetzlichen Grenzübertritt verwirklichten Waffendelikte grundsätzlich nicht unter § 1 Abs. 1 Ziff. 1 lit. e StrRehaG.
    LG Potsdam
    16.11.2007
  9. 63 S 359/06 - Instandsetzungspflicht des Vermieters bei Fogging nach Renovierungsarbeiten des Mieters
    Leitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter auf Mängelbeseitigung (auftretende Schwarzfärbung, sog. Fogging), selbst wenn nach Beweisaufnahme feststeht, daß die Ursachen nicht bauseits bedingt sind, sondern aus dem Einflußbereich des Mieters stammen (gegen LG Berlin, ZK 67, GE 2005, 995). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    14.09.2007
  10. 4 O 88/04 - Modrow-Grundstückseigentümer; Nutzungsherausgabe; Mietauskehr; Erlösauskehranspruch; Aufrechnung des Nutzers; Sachvortrag; Aufwendungen des Nutzers; Umbaumaßnahmen; Herstellungskosten
    Leitsatz: 1. Der Modrow-Grundstückseigentümer eines Mehrfamilienhauses ist zur Auskehr der erzielten Mieten i. S. v. § 7 Abs. 7 VermG verpflichtet, unabhängig davon, ob er nach erfolgter Rückübertragung an den Alteigentümer von diesem Ankauf des Grundstückes nach dem SachenRBerG verlangen kann. 2. Art. 233 § 2 a EGBGB zugunsten des Modrow-Kaufes stellt keine den Erlösauskehranspruch des § 7 Abs. 7 VermG ausschließende Regelung dar. 3. Die Aufrechnung des Nutzers mit Gegenansprüchen nach § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG setzt einen nachvollziehbaren und überprüfbaren Sachvortrag voraus. Die Einreichung eines Ordners mit Kopien von Kassenbons genügt nicht zum Nachweis, es seien Aufwendungen i. S. v. § 3 Abs. 3 VermG getätigt worden. 4. Vom Nutzer durchgeführte Umbaumaßnahmen oder Kosten zur Herstellung von Wohnraum sind nicht aufrechnungs- bzw. erstattungsfähig. (Leitsätze des Einsenders)
    LG Potsdam
    13.10.2004