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  1. 15 C 653/86 - Mieterhöhung/Beschränkung auf "Kostenmiete"; Mieterhöhung/Beschränkung auf Kostenmiete; Wirtschaftlichkeitsberechnung/keine Beifügung bei Mieterhöhung gem. § 2 MHG; Erhöhungsverlangen/Beifügung eines Gutachtens; Gutachten/mehr als drei Jahre alte Vergleichsmieten; Vergleichsmieten/mehr als drei Jahre alt; Sachverständigengutachten/als Begründungsmittel; Begründungsmittel/Sachverständigengutachten bei Mieterhöhung gem. § 2 MHG
    Leitsatz: 1. Die von dem Repräsentanten einer Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft auf einer Mieterversammlung abgegebene Erklärung, einen über die Kostenmiete hinausgehenden Mietzins nicht geltend machen zu wollen, ist für die Zulässigkeit einer Mieterhöhungsklage nach § 2 MHG ohne rechtliche Bedeutung. Insbesondere ergibt sich aus einer solchen "Ankündigung" nicht die Verpflichtung, dem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beizufügen. 2. Die Heranziehung eines Gutachtens mit Vergleichsmieten, die vor mehr als 3 Jahren berechnet wurden, führt nicht zur Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens nach § 2 MHG.
    AG Wedding
    19.01.1987
  2. 6 C 343/86 - Betriebskostenzuschlag/neueingeführte Betriebskosten; Betriebskostenzuschlag/neu eingeführte Betriebskosten; Betriebskostenerhöhung/neu eingeführte Betriebskosten; neu eingeführte Betriebskosten/Betriebskostenzuschlag; Mehrkosten bei Betriebskosten
    Leitsatz: Betriebskostenerhöhungen dürfen nur dann auf den Mieter abgewälzt werden, wenn gerade die Mehrkosten bei Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind. Der Vermieter, der früher nicht einmal diejenigen Kosten aufgewendet hat, die für eine ordentliche Bewirtschaftung erforderlich waren, darf die infolge einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entstehenden Mehrkosten nicht auf den Mieter abwälzen.
    AG Schöneberg
    17.11.1986
  3. 6 C 430/86 - Eigenbedarfskündigung; Wohnungsbedarf/Eigenbedarfskündigung; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Raumbedarf/Eigenbedarfskündigung; Beendigung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Die Eigenbedarfskündigung erfordert auch ein objektiv hinreichend gewichtiges Bedürfnis des Vermieters bzw. seiner Familienangehörigen an der begehrten Wohnung (a.A. ReMiet des OLG Hamburg vom 10.12.1985 in GE 86, 185).
    AG Wedding
    22.10.1986
  4. 4 C 765/84 - Komfortzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Bad (Begriff); Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen; Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhungserklärung, Erläuterung; Betriebskostenzuschlag; Hauswartkosten; Reinigungsfirma
    Leitsatz: 1. Ein Bad mit einem Kohlebadeofen fällt unter die Mieterhöhungstatbestände des § 2 XII. BMG (ausdrückliche Aufgabe früherer Rechtsprechung). 2. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß. 3. Kosten, die der Vermieter an eine Reinigungsfirma für die Zeit der Überbrückung bis zur Einstellung eines Hauswarts entrichtet, gehören zu den "Kosten für den Hauswart". 4. Der Nachweis gem. § 3 Abs. 1 XII. BMG zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages setzt eine nachvollziehbare Berechnung und Erläuterung nach Art, Umfang und Entstehungsgrund voraus.
    AG Charlottenburg
    18.04.1985
  5. 12 C 409/84 - Vollständiger Heizungsausfall; Mangel der Mietsache; Heizungsausfall; Mietzinsminderung; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Aufrechnungsverbot
    Leitsatz: Zur Mietminderung bei vollständigem Heizungsausfall (50 % der Grundmiete).
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.10.1984
  6. 2 C 668/83 - Kabelfernsehen als Wohnwertverbesserung; Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Verbesserung der Mietsache; Duldungspflicht (Mieter); Zimmerantenne; Kabelfernsehanschluß
    Leitsatz: 1. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Wohnwertverbesserung vorliegt oder nicht, sind zukünftige Auswirkungen (Verbesserungen) nicht zu berücksichtigen. 2. Der Anschluß an Kabelfernsehen anstelle einer bisherigen Zimmerantenne ist keine Modernisierung im Sinne von § 541 b BGB.
    AG Wedding
    22.11.1983
  7. 2 C 249/83 - Heizkostenabrechnung; Wartungspauschale
    Leitsatz: 1. Der auf Heizkostennachzahlung in Anspruch genommene Mieter bestreitet die Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann hinreichend substantiiert, wenn er auf die annähernde Verdoppelung der Heizkosten gegenüber der Vorperiode hinweist, ein kostengünstiges Betreiben der Anlage in Zweifel zieht und eine solche Verdoppelung weder in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von Löhnen und Preisen noch in der Abrechnung des Vermieters irgendeine erkennbare Rechtfertigung findet. 2. Zur Vereinbarung eines pauschalen Wartungsvertrages. 3. Eine Erhöhung des Heizkostenvorschusses setzt eine wirksame ordnungsgemäße Abrechnung der vergangenen Heizperiode voraus.
    AG Tiergarten
    10.06.1983
  8. 2 C 249/83 - Heizkostenabrechnung, Wartungspauschale
    Leitsatz: 1. Der auf Heizkostennachzahlung in Anspruch genommene Mieter bestreitet die Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann hinreichend substantiiert, wenn er auf die annäherende Verdoppelung der Heizkosten gegenüber der Vorperiode hinweist, ein kostengünstiges Betreiben der Anlage in Zweifel zieht und eine solche Verdoppelung weder in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von Löhnen und Preisen noch in der Abrechnung des Vermieters irgendeine erkennbare Rechtfertigung findet. 2. Zur Vereinbarung eines pauschalen Wartungsvertrages. 3. Eine Erhöhung des Heizkostenvorschusses setzt eine wirksame ordnungsgemäße Abrechnung der vergangenen Heizperiode voraus.
    AG Tiergarten
    10.06.1983
  9. 15 C 622/82 - Eigenbedarfskündigung (selbstverschuldeter Eigenbedarf); Eigenbedarf/des Vermieters (anfänglicher); Familienangehörige des Vermieters/Eigenbedarfskündigung; Gebrechlichkeit von Familienangehörigen/Eigenbedarfskündigung; Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen/Eigenbedarfskündigung; Vermietermehrheit/Eigenbedarf; Personenmehrheit/Eigenbedarf; Eigenbedarf/bei Mietvertragsabtretung; anfänglicher Eigenbedarf/kein Kündigungsgrund; Rechtsmißbrauch/Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht gerechtfertigt, wenn die Eigenbedarfsgründe schon bei Beginn des Mietverhältnisses (Vertragsschluß bzw. Eigentumserwerb) vorlagen.
    AG Schöneberg
    06.02.1983
  10. 2 C 621/82 - Mietbürgschaft; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietkaution; Bürgschaft, selbstschuldnerische; Sicherheitsleistung
    Leitsatz: 1. Die selbstschuldnerische Bürgschaft eines Dritten zur Absicherung von Forderungen aus einem Mietverhältnis war auch unter Geltung des § 29 a Abs. 1 1. BMG a.F. zulässig. 2. Zur Rückwirkung des § 29 a Abs. 6 I. BMG (in der Fassung des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin vom 3. August 1982), wenn die Sicherheitsleistung nicht auf Schäden an der Wohnung oder Unterlassung von Schönheitsreparaturen begrenzt war.
    AG Tiergarten
    07.01.1983