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Suchergebnis Urteilssuche (5211 - 5220 von 7944)
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8 K 1177/10 - Ausgleichsleistung für Gläubiger eines dinglichen Rechts an einem sequestrierten GrundstückLeitsatz: Rechtsnachfolger des Gläubigers eines dinglichen Rechts an einem Grundstück i.S.d. § 18 b Abs. 2 Satz 2 VermG ist auch derjenige, dem die Forderung vor Sequestrierung des Grundstück abgetreten worden ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Frankfurt (Oder)25.04.2012
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17 C 288/11 - Wartungskosten für RauchmelderLeitsatz: Wartungskosten für Rauchmelder sind Instandsetzungskosten und deshalb nur bei besonderer Vereinbarung umlagefähig. (Leitsatz der Redaktion)AG Bielefeld30.03.2011
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30 C 3/07 - Keine nachträgliche Korrektur von Nachlässigkeitsfehlern einer Betriebskostenabrechnung für Gewerberaum nach Saldoausgleich, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, konkludenter kausaler Anerkenntnisvertrag, Korrekturvorbehalt in BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Hat der Gewerberaummieter eine Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter den Saldo ausgeglichen, sind Vermieter und Mieter mit einer nachträglichen Korrektur der Abrechnung, die bereits vor dem Saldoausgleich durch gründliche Prüfung hätte offenbar werden können, ausgeschlossen; insoweit liegt konkludent ein kausaler Anerkenntnisvertrag (deklaratorisches Schuldanerkenntnis) vor. 2. Zur Reichweite eines Korrekturvorbehalts in einer Betriebskostenabrechnung.AG Brandenburg a. d. Havel07.02.2007
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2Z BR 182/01 - Aufstellen von Biertischen für Freiausschank keine bauliche Veränderung; Verpachtung von Gemeinschaftseigentum durch MehrheitsbeschlußLeitsatz: 1. Die Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen Wohnungseigentumsverfahrens läßt die Verfahrensführungsbefugnis des Veräußerers unberührt. 2. Über die Verpachtung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß wirksam entschieden werden, soweit den Wohnungseigentümern dadurch kein Nachteil erwächst. 3. Das Aufstellen von Biertischen, Bänken und Schirmen, die im Boden nicht fest verankert sind, auf einer Gemeinschaftsfläche zum Betreiben eines Freiausschanks stellt keine bauliche Veränderung dar.BayObLG28.03.2002
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33 C 2447/00-93 - Möbliertes Zimmer; Kündigung; Substanzverletzung; Möbel; Möblierung; VertragsverletzungLeitsatz: Eine Klausel, die bei Vermietung eines möblierten Zimmers eine Veränderung der Einrichtung nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet, ist mehrdeutig und berechtigt bei Verstoß den Vermieter nicht zur Kündigung.AG Frankfurt/Main13.12.2000
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2Z BR 168/99 - Wohnungseigentümerversammlung; ungültige Stimmabgabe; Wiederholung der Stimmabgabe; IrrtumsanfechtungLeitsatz: 1. Eine ungültige Stimmabgabe in einer Wohnungseigentümerversammlung kann nach § 119 Abs. 1 Fall 2 BGB mit dem Ziel angefochten werden, sie durch eine gültige zu ersetzen. 2. Bei Abstimmung mittels schriftlicher Stimmzettel, die nicht geheim, sondern vor den Augen aller Versammlungsteilnehmer stattfindet, kann die Stimmabgabe im obengenannten Fall der Anfechtung jedenfalls bis zum Abschluß der Auszählung der Stimmzettel durch den Versammlungsleiter wiederholt werden.BayObLG16.03.2000
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33 C 2982/99-67 - Einsteigen; Wohnung; Leiter; Hausfriedensbruch; fristlose Kündigung; Abmahnung; RäumungsfristLeitsatz: Steigt ein Mieter nachts über Leitern in die Wohnung einer Mitmieterin gegen deren Willen ein, so ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne Abmahnung begründet; eine Räumungsfrist ist nicht zu gewähren.AG Frankfurt/Main30.11.1999
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2Z BR 77/98 - unzulässige Rechtsausübung; Rechtstreue; Rechtsmißbrauch; Verfahrenstrennung; Endentscheidung; Teilentscheidung; Antrag; GegenantragLeitsatz: 1. Die Verfahren über einen Antrag und einen Gegenantrag dürfen nicht getrennt werden, wenn der Antrag oder der Gegenantrag zur Endentscheidung reif ist; in diesem Fall hat eine Teilentscheidung zu ergehen. 2. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, daß nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat.BayObLG22.05.1998
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2 Z BR 108/96 - Wohnungseigentum; Änderung des Kostenverteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss; NichtbeschlussLeitsatz: 1. Haben die Wohnungseigentümer den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluß geändert, so wird dieser bestandskräftig, wenn er nicht innerhalb eines Monats angefochten worden ist. Durch ihn wird die Gemeinschaftsordnung abgeändert und nicht nur überlagert. Ein Anspruch auf Aufhebung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung besteht nicht. 2. Hat ein Antrag in der Eigentümerversammlung keine Mehrheit gefunden, so liegt ein Nichtbeschluß vor, der keinerlei Wirkung hat und daher auch nicht der Anfechtung unterliegt.BayObLG10.10.1996
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II K 173/91 (VG) - Untätigkeitsklage; AussetzungLeitsatz: Aussetzung einer Untätigkeitsklage, mit der die Verpflichtung zur Bescheidung eines Rückgabeantrages begehrt wird, bis zum 30. Juni 1992.KreisG Leipzig-Stadt, 2. Kammer für Verwaltungssachen29.02.1996