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  1. 62 S 504/01 - Angabe von Kürzungsmitteln bei Mieterhöhung
    Leitsatz: Hat die öffentliche Hand nur Mittel für Instandsetzungsarbeiten gewährt, muß die Mieterhöhungserklärung keine Hinweise auf Kürzungsmittel enthalten. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die zugewandten Förderungsmittel vertragswidrig teilweise auch zur Modernisierung verwendet; das würde allenfalls Rückforderungsansprüche der öffentlichen Hand begründen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.04.2002
  2. 311 S 42/01 - Keine Mietpreisüberhöhung für einverständliche Mieterhöhung während der Laufzeit des Vertrages; Betriebskosten; Dachrinnenreinigung; Ameisenbekämpfung; Glasreinigung, Rahmenreinigung; Fensterreinigung; Dachreinigung; Ungezieferbekämpfung; Beseitigung von Einbruchspuren
    Leitsatz: 1. Bei einer einverständlichen Mieterhöhung während der Laufzeit des Vertrages scheidet eine Mietpreisüberhöhung aus, da der Vermieter dadurch kein geringes Angebot ausnutzt. 2. Entsprechendes gilt für den Beitritt zu einem bestehenden Mietvertrag. 3. Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind in der Regel keine umlegungsfähigen Betriebskosten; entsprechendes gilt für die Beseitigung von Ameisenbefall im Mauerwerk.
    LG Hamburg
    21.05.2001
  3. 17 O 488/96 - Mietausfallschaden; Rechtsmangel; Mietpreisbindung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Wertschätzungsgutachten; Sachverständigengutachten; Schadensersatz; Schadensermittlung
    Leitsatz: Besteht die Mietpreisbindung für die veräußerte Eigentumswohnung entgegen der Zusicherung im Kaufvertrag fort, kann der Erwerber vom Veräußerer den Unterschiedsbetrag zwischen Kostenmiete und erzielbarer, preisfreier Miete als Schadensersatz für die Dauer der fortbestehenden Mietpreisbindung verlangen.
    LG Wuppertal
    03.06.1998
  4. 12 S 23/97 - Beschwer; Beschwerdewert; Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung
    Leitsatz: Für die Bestimmung des Beschwerdewerts einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG ist § 3 ZPO anzuwenden (entgegen BVerfG in WM 1996, 321).
    LG Köln
    21.03.1997
  5. 32.O.162/96 - Mietminderung wegen Fehlens einer Zweckentfremdungsgenehmigung; Gebrauchshindernis; Sachmangel
    Leitsatz: Eine Mietminderung wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot scheidet aus, wenn das Wohnungsamt weder die Nutzung der Räume untersagt noch konkret mit behördlichen Maßnahmen droht.
    LG Berlin
    29.10.1996
  6. 31.0.585/95 - Alteigentümer; Verfügungsberechtigter; Nutzungsentschädigung; Nutzungsentgeltherausgabeanspruch; Mietherausgabeanspruch; Rechnungslegungsverpflichtung; Auskunftsanspruch
    Leitsatz: 1. Für Ansprüche über Nutzungsentschädigungen nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ist der Zivilrechtsweg gegeben. 2. Mit Bestandskraft der Rückübertragung kann der Alteigentümer Herausgabe der vom Verfügungsbefugten erlangten Entgelte seit 1.7.1994 verlangen. 3. Die Nutzungsentgelte sind auch herauszugeben, wenn die Rückübertragung vor dem 1.7.1995 und vor Inkrafttreten des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG idF des EALG erfolgt ist. 4. § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG idF des VermRAnpG vom 4.7.1995, der dem Verfügungsbefugten eine Aufrechnung mit Verwaltungskosten nach § 26 der ll. BV ermöglicht, gilt erst für bestandskräftige Rückübertragungen, die nach dem 8.7.1995 erfolgt sind. 5. Der Alteigentümer hat ab bestandskräftiger Rückübertragung Anspruch auf Rechnungslegung über sämtliche erzielten Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsentgelte. 6. Der Alteigentümer hat ab Bestandskraft des Rückübertragungsbescheides Anspruch auf Auskehr der gesetzlichen Zinsen, die auf die herauszugebenden Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsentgelte entfallen. 7. § 7 Abs. 7 Satz 2 bis 4 idF des Art. 10 Abs. 2 Nr. 3 b des EALG ist verfassungsgemäß.
    LG Berlin
    01.02.1996
  7. 67 S 372/93 - Berufungszulässigkeit; rechtliches Gehör; Gehörsverletzung
    Leitsatz: Beruht ein Urteil auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, ist die Berufung auch dann möglich, wenn weder die Berufungssumme erreicht wird noch eine Abweichung von einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofes vorliegt.
    LG Berlin
    13.01.1994
  8. 64 S 413/90 - Staffelmietvertrag; Kappungsgrenze
    Leitsatz: Die Kappungsgrenze des § 3 Abs. 1 GVW gilt bei einem Staffelmietvertrag lediglich für die erste Stufe, während für die folgenden Stufen die Staffelmiete nur durch das Verbot des Mietwuchers (§ 302 a StGB) und der Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) begrenzt ist.
    LG Berlin
    15.03.1991
  9. 13 0 2/87 - Unterlassung von ruhestörendem Lärm; Lärm/durch Mitmieter; Unterlassungsanspruch/gegen Mitmieter; Mitmieter/Störung durch Lärm; Tonwiedergabegerät/ruhestörender Lärm; ruhestörender Lärm/durch Mitmieter; Zimmerlautstärke; Besitzstörung durch Lärm
    Leitsatz: 1. Das Abspielen von Tonwiedergabegeräten über Zimmerlautstärke hinaus innerhalb von Mietshäusern - auch außerhalb der Ruhezeiten - ist als unzulässige Lärmerzeugung und damit als Störung i.S.d. § 862 BGB anzusehen. 2. Dem Mieter steht gegen die Lärm erzeugenden Mitmieter ein Unterlassungsanspruch aus §§ 862 BGB sowie aus § 823 II BGB i.V.m. § 41 LärmVO zu. 3. Zum Begriff der Zimmerlautstärke. 4. Zu den Anforderungen, die an den Nachweis der Lärmstörungen zu stellen sind.
    LG Berlin
    19.10.1987
  10. 203 C 199/21 - Aktien als Mietkaution, Anspruch des Mieters auf Kursgewinne
    Leitsatz: 1. Dem Mieter stehen die Erträge aus einer Mietsicherheit zu; das gilt auch für Kursgewinne bei Aktien.2. Die Vereinbarung eines Wahlrechts für den Vermieter, bei Beendigung des Mietverhältnisses nur den Nominalbetrag zurückzuzahlen, ist auch in Altverträgen unzulässig.3. Die Verjährung des Anspruchs des Mieters auf sofortige Rückzahlung einer überhöhten Kaution betrifft nicht den Anspruch auf Abrechnung und Herausgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses; die Verjährungsfrist hierfür beginnt erst mit der Fälligkeit der Abrechnungspflicht des Vermieters.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Köln
    19.07.2022