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Suchergebnis Urteilssuche (4701 - 4710 von 7973)
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16 Wx 86/98 - Sondernutzungsrecht; schuldrechtlich; Mehrheitsbeschluß; bestandskräftigLeitsatz: Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird der ein solches Sondernutzungsrecht einräumende bloße Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.OLG Köln29.06.1998
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3 U 2014/92 - Unterlassung; Eigentumsbeeinträchtigung; Lärm; Rücksichtnahme; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Wesentlichkeit; Emissionen; Beweislast; SchießanlageLeitsatz: Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit im Sinne von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB ist es unter Heranziehung der Grundsätze des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zu berück sichtigen, wenn der Störer bereits Maßnahmen ergriffen hat, die in absehbarer Zeit zu einer Beseitigung der Störung führen.OLG München22.04.1998
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5 W 819/97 - Ordnungsgeld; Geschäftsführer; GmbH; selbständiger Beschwerdegrund; Zulässigkeit; weitere Beschwerde; Vollstreckungsantrag; Anschrift; Klageschrift; Unterlassungsverfügung; Besitzstörung; verbotene Eigenmacht; Organverschulden; OrdnungsmittelLeitsatz: 1. Setzt das Erstgericht gegen den Geschäftsführer einer GmbH ein Ordnungsgeld fest und ändert das Zweitgericht im Rechtsmittelzug die Entscheidung dahin ab, daß das Ordnungsgeld nunmehr statt gegen den Geschäftsführer jetzt gegen die GmbH festgesetzt wird, so liegt darin für die GmbH ein neuer selbständiger Beschwerdegrund, der die weitere sofortige Beschwerde (§ 568 II ZPO) zulässig macht. 2. Für das Zwangsvollstreckungsverfahren genügt es, wenn der Gläubiger im Vollstreckungsantrag seine damalige Anschrift angibt, spätere Änderungen der Wohnanschrift, die nicht mitgeteilt werden, führen nicht zur Unwirksamkeit des Vollstreckungsantrages (gegen BGH NJW 1988, 2114 für das Erkenntnisverfahren). 3. Hat der Schuldner Schlösser ausgetauscht, und wird er angehalten, Besitzstörungen (Austausch von Schlössern) zu unterlassen und den Besitz wieder einzuräumen, so handelt es sich um eine Unterlassungsverfügung nach § 890 ZPO. Tauscht der Schuldner gleichwohl die Schlösser aus, und zieht der Gläubiger nunmehr aus, so kann der Schuldner noch bestraft werden (Beuge- und Strafcharakter BVerfGE 58, 159 = NJW 1981, 2457). Es ist auf die Schuld des Organs abzustellen.OLG Koblenz20.02.1998
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24 W 8686/96 - Wohnungseigentum; Anfechtungsverfahren; Verwirkung des AnfechtungsrechtsLeitsatz: Reicht ein Wohnungseigentümer zwar fristgerecht innerhalb eines Monats nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG Anfechtungsanträge gegen Eigentümerbeschlüsse ein, betreibt er jedoch danach über viele Jahre hinweg das gerichtliche Verfahren nicht weiter, sondern will es auf Dauer in der Schwebe halten, ist das Anfechtungsrecht verwirkt.KG25.04.1997
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2 Ss 15/95 - Zweckentfremdung; Leerstandsdauer; DreimonatsfristLeitsatz: 1. Die vom Verordnungsgeber bestimmte Dauer von drei Monaten fingiert keine unverrückbare Grenze, von der ab immer und ohne weiteres bei Fehlen einer Leerstandsgenehmigung die Zweckentfremdung feststünde, sondern bezeichnet ein - allerdings sehr starkes - Beweisanzeichen, das auf die Absicht hindeutet, den Wohnraum auf Dauer dem Markt zu entziehen. 2. Zum Beginn der rechtlichen Freiheit von Wohnraum.KG21.06.1996
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24 W 1118/93 - Wohnungseigentum; Vereinbarung; VerwalterhonorarLeitsatz: Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, durch die das Verwalter-Honorar der Höhe nach für die Zukunft unabänderbar festgelegt wird, verstößt gegen die unabdingbare Vorschrift des § 20 Abs. 2 WEG und ist damit rechtsunwirksam.KG19.11.1993
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24 W 1670/88 - Wohnungseigentum; Gerichtsverfahren; einstweilige Anordnung; VollstreckungsgegenantragLeitsatz: Einwendungen gegen den im Wohnungseigentumsverfahren im Wege einstweiliger Anordnung für die Dauer des Hauptverfahrens festgestellten Anspruch können nicht mit einem WEG-Vollstreckungsgegenantrag geltend gemacht werden.KG12.09.1988
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3 Re Miet 5/81 - VorlagevoraussetzungenLeitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid kann nicht ergehen, wenn bei Erlaß des Vorlagebeschlusses gegebenen Vorlegungsvoraussetzungen später entfallen. 2. Die beabsichtigte Abweichung von der Entscheidung eines Strafsenats eines Oberlandesgerichts begründet keine Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des 3. MÄG.OLG Karlsruhe22.09.1981
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4 S 37/21 - Widerruf von Erklärungen im RückgabeprotokollLeitsatz: Zum Widerrufsrecht des Mieters für rechtsgeschäftliche Erklärungen im Rückgabeprotokoll.(Leitsatz der Redaktion)LG Potsdam19.11.2021
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65 S 185/19 - Keine Minderung bei unterbundener BesichtigungLeitsatz: Ein Mieter, der dem Vermieter nicht die Möglichkeit gibt, die im Vorfeld einer Mangelbeseitigung erforderlichen Feststellungen zu treffen, kann sich auf seine Rechte aus §§ 536 Abs. 1 (Mietminderung), 320 BGB (Zurückbehaltung) nicht berufen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.10.2020