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Urteil Vorlagevoraussetzungen
Schlagworte
Vorlagevoraussetzungen
Leitsatz
1. Ein Rechtsentscheid kann nicht ergehen, wenn bei Erlaß des Vorlagebeschlusses gegebenen Vorlegungsvoraussetzungen später entfallen.
2. Die beabsichtigte Abweichung von der Entscheidung eines Strafsenats eines Oberlandesgerichts begründet keine Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des 3. MÄG.
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