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Urteil Keine Minderung bei unterbundener Besichtigung


Schlagworte

Keine Minderung bei unterbundener Besichtigung

Leitsatz

Ein Mieter, der dem Vermieter nicht die Möglichkeit gibt, die im Vorfeld einer Mangelbeseitigung erforderlichen Feststellungen zu treffen, kann sich auf seine Rechte aus §§ 536 Abs. 1 (Mietminderung), 320 BGB (Zurückbehaltung) nicht berufen.

(Leitsatz der Redaktion)

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